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22.02.2018

Doppelter Schildbürgerstreich

Stellenmeldepflicht mit absurden Folgen

Weil die Arbeitslosenzahlen im Bereich Gastgewerbe extrem trügen, und weil der Bund alle Küchenmitarbeitenden in einen Topf wirft, verwandelt sich die Stellenmeldepflicht, die aus der Masseneinwanderungsinitiative hervorgegangen ist und Anfang Juli in Kraft tritt, zu einem grotesken Bürokratiemonster. Der Bund hat aber noch die Chance, korrigierend einzugreifen.

Schon im Titel machte die Masseneinwanderungsinitiative klar, dass es um ein ideologisches Anliegen geht: Masseneinwanderung zu verhindern. Folglich standen wirklichkeitsnahe Bereiche, die letztlich entscheidend sind, im Hintergrund – so praxistaugliche Umsetzungen.

Branchen wie das Gastgewerbe haben früh vor Schwierigkeiten gewarnt, die ein solch ideologisches Begehren mit sich bringt – und sie tun es bis heute. In der Abstimmung vor drei Jahren setzten sich indes die befürwortenden Stimmen hauchdünn durch.

Und auch bei der Umsetzung wurde das Gastgewerbe eher als Spielball benutzt denn als stark betroffener Akteur ernstgenommen – obschon das Gastgewerbe zu den wenigen Branchen gehört, die in jeder Hinsicht seit langem im Umgang mit Ausländern geübt sind.

Ein schreiendes Beispiel für die Ignoranz ist die Stellenmeldepflicht. Auf seinem neuen Portal arbeit.swiss lässt der Bund knapp wissen: «Ab dem 1. Juli 2018 sind alle offenen Stellen zu melden in Berufsarten, die eine durchschnittliche Arbeitslosenquote von 8 Prozent oder mehr ausweisen.»

Auf den ersten Blick erscheint diese Vorgabe, welche letztlich die Beschäftigung von Schweizer Stellensuchenden erleichtern sollte, unproblematisch: «Die Arbeitslosenquote verharrte bei 3.3 Prozent», teilte der Bund für die ganze Schweizer Wirtschaft im Januar mit. Das Gastgewerbe hatte bei den Regionalen Arbeitsvermittlungen (RAV) genau 13’097 Arbeitslose gemeldet – mit 7.2 Prozent knapp unter dem ominösen Wert von 8 Prozent.

Auf den zweiten Blick verwandeln sich die Vorgaben des Bundes in einen doppelten Schildbürgerstreich. Ausschlaggebend dafür sind zwei Unsauberkeiten: Die Quote der Arbeitslosen im Gastgewerbe widerspiegelt nicht die berufliche Wirklichkeit. Und der vorgesehene Sammelbegriff «Küchenpersonal» für das vielfältige Arbeitsfeld in gastgewerblichen Küchen verzerrt die Stellenmeldepflicht komplett.

Die Irreführung bei der Arbeitslosenquote ergibt sich daraus, dass die letzte Art der Beschäftigung als Berufsfeld auftaucht. Wer also als gelernte Schneiderin, als Maturand oder als ungelernter Hilfsarbeiter zuletzt im Gastgewerbe gearbeitet hat, kann im Fall von Arbeitslosigkeit in der Rubrik Gastgewerbe erscheinen.

Eine Analyse der Schweizer Arbeitskräfteerhebung hat ergeben, dass nur etwa 17 Prozent der Erwerbslosen im Gastgewerbe tatsächlich einen gastgewerblichen Beruf erlernt haben. 83 Prozent haben mit anderen Worten irgendeinen beruflichen Hintergrund, tauchen in der Statistik aber unter der Rubrik Gastgewerbe auf.

Die Schallgrenze von 8 Prozent, die zur Stellenmeldepflicht verpflichtet, wird damit zu barem Unsinn und einem kafkaesken Bürokratiemonster: Vielmehr müsste die Quote fürs Gastgewerbe um gut 80 Prozent sinken – im Januar hätte sie mithin bei weniger als einem Prozent gelegen.

Der Unsinn hat aber noch eine Steigerung: Wer nämlich offene Stellen etwa für «Commis», «Chef de Partie» oder auch «Casserolier» melden muss, hat nach Lage der Dinge nur die Rubrik «Küchenpersonal» zur Verfügung.

Immerhin ist nicht endgültig angerichtet: Der Bund kann noch korrigierend eingreifen und die Bürokratie der Wirklichkeit anpassen statt umgekehrt.

Peter Grunder / GastroJournal


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