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18.07.2018
Mindestlöhne steigen um 1 bis 1.3 Prozent
Sozialpartner im Gastgewerbe einigen sich
Die Mindestlöhne im Gastgewerbe werden für das kommende Jahr angepasst. Sie steigen ab dem 1. Januar 2019 um 1 bis 1.3 Prozent. Bei den Ungelernten entspricht dies dem Teuerungsausgleich, bei den Gelernten gibt es ein wenig mehr.
Die Sozialpartner verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Auf Arbeitnehmerseite sind dies die Hotel & Gastro Union, die Syna und die Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, Hotelleriesuisse sowie die Swiss Catering Association.
Die Sozialpartner haben die neuen Mindestlöhne festgelegt. Der Entscheid wurde in den vergangenen zwei Wochen von allen involvierten Verbänden ratifiziert. Die Mindestlöhne werden nach Art. 10 und Art. 11 des Landesgesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes auf den 1. Januar 2019 – respektive bei Saisonarbeitsverträgen auf Beginn der Sommersaison 2019 – um 1 bis 1.3 Prozent erhöht.
Die aktuelle Teuerungsprognose beträgt 1.0 Prozent. Der Mindestlohn der Ungelernten steigt um die erwartete Teuerung auf 3470 Franken pro Monat (plus 35 Franken). Bei den Gelernten wird der neue Mindestlohn 4195 Franken betragen (plus 54 Franken resp. 1.3%). Im Gastgewerbe haben die Arbeitnehmer Anrecht auf einen vollen 13. Monatslohn und auf fünf Wochen Ferien pro Jahr.
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Dossier: Arbeitsrecht
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