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25.12.2018
Nachtruhe bald um 23 Uhr?
Totalrevision des Übertretungsstrafgesetzes
Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates unterstützt das Ziel, das kantonale Übertretungsstrafrecht zu entschlacken und übersichtlicher zu gestalten. Die Vorlage geht nun ins Kantonsparlament.
Die JSSK beantragt gegenüber dem regierungsrätlichen Vorschlag Änderungen. So spricht sie sich für eine an allen Wochentagen geltende Nachtruhe ab 23 Uhr aus, so wie unter anderem schon in Reinach BL und Therwil gilt. Statistisch gesehen, hat sich der durchschnittliche Einschlafzeitpunkt der Bevölkerung in den letzten Jahrzehnten um eine Stunde nach hinten verschoben.
Im Gegenzug zur späteren Nachtruhe soll die vom Regierungsrat vorgesehene Aufhebung der Lautsprecherbewilligung zeitlich beschränkt werden. Ab 22 Uhr soll es für Lautsprecher nach dem Willen der Kommission nach wie vor eine Bewilligung brauchen.
Am Bettelverbot hält eine knappe Kommissionsmehrheit fest und auch die Einführung des Taubenfütterungsverbot auf Antrag der Regierung wird unterstützt. Die JSSK begrüsst zudem, dass in Basel-Stadt nur an wenigen Stellen ein Badeverbot gilt.
Die explizite gesetzliche Festschreibung der Badeverbote im Bereich des Kraftwerks Birsfelden und im Riehenteich hält sie hingegen für unnötig. Eine Signalisierung direkt vor Ort genüge, um Schwimmer wirksam vor gefährlichen Gewässerzonen zu schützen und eine präventive Wirkung zu erzielen.
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Dossier: Lärmschutz
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