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11.02.2019
Tirol führt Registrierungspflicht für Airbnb ein
Immer mehr Wohnungen werden zweckentfremdet
Das österreichische Bundesland Tirol wird nicht auf eine Bundesregelung warten und führt selbständig eine Meldepflicht für alle touristischen Vermieter ein.
Auch im Tirol wird heftig über die starke Zunahme «privater» Kurzzeitvermieter diskutiert. Sogenannte Sharing-Economy-Plattformen wie Airbnb belasten den Wohnungsmarkt, verzerren den Wettbewerb im Beherbergungssektor und begünstigen die Schattenwirtschaft.
Nun wird die touristische Kurzzeit-Vermietung von Zimmern und Wohnungen reguliert. Der Tiroler Tourismusreferent und Landeshauptmann Günther Plattner kündigte an, noch dieses Jahr eine gesetzliche Registrierungspflicht einzuführen.
Den letzten Anstoss dafür gab laut einem Bericht der «Tiroler Tageszeitung» die Verknappung von Wohnraum in Innsbruck. Offenbar entwickeln immer mehr Immobilieninvestoren einen eigenen Geschäftszweig mit Airbnb-Apartments.
Zudem werden leerstehende Wohnungen immer öfters auf Airbnb ausgeschrieben statt dem Wohnungsmarkt zugeführt. Dieses Phänomen ist in vielen Städten zu beobachten. In der Landeshauptstadt Innsbruck sind rund 1500 Wohnungen über Airbnb verfügbar.
Die Tiroler Lösung sieht für alle Formen der touristischen Beherbergung eine Meldepflicht bei der Gemeinde vor. Die Registrierung ist mittels Plakette im Eingangsbereich der Unterkunftseinheit anzuzeigen. Bei Nichtvorliegen der Registrierung drohen Sanktionen. Die Gesetzesreform muss noch vom Landtag beschlossen werden.
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Dossiers: Beherbergungsabgaben | Parahotellerie
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