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04.04.2019

GastroSuisse unterstützt die dringende Steuerreform

STAF wahrt Interessen der KMU

GastroSuisse befürwortet das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung. Die Abstimmungsvorlage beseitigt die herrschende Rechts- und Planungsunsicherheit. Zudem sind die Anpassungen sozial- und wirtschaftsverträglich ausgestaltet.

GastroSuisse sagt Ja zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF). «Die Unternehmen sind auf Rechts- und Planungssicherheit angewiesen, deshalb ist es wichtig, dass die Steuervorlage angenommen wird», sagt Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse und Hotelier in Kandersteg. Er betont: «Die Gesetzesänderung berücksichtigt die Vorbehalte der Bevölkerung gegenüber der Unternehmenssteuerreform III».

STAF hebt die Steuerprivilegien auf, welche nicht mehr den internationalen Standards entsprechen. Gleichzeitig stellt die Vorlage mittels neuer Sonderregelungen sicher, dass die Steuerzahlenden durch die Änderungen nicht übermässig belastet werden. Die Stimmbevölkerung entscheidet am 19. Mai darüber.

Das Parlament hat die Forderungen des Gewerbes aufgenommen und die bundesrätliche Vorlage in wesentlichen Punkten verbessert. So verzichteten National- und Ständerat auf eine Erhöhung der Familienzulagen. Das Gastgewerbe ist bereits heute mit überdurchschnittlichen Beitragssätzen konfrontiert. Dafür sieht die vorliegende Steuerreform STAF einen sozialen Ausgleich über die AHV vor. Angesichts der finanziellen Schieflage der ersten Säule ist eine AHV-Reform unausweichlich.

GastroSuisse befürwortet den in der STAF enthaltenen sozialen Ausgleich. Jedoch muss dieser in der nächsten AHV-Reform (AHV21) entsprechend berücksichtigt werden. Auch sind zusätzliche strukturelle Massnahmen für eine nachhaltige Sanierung der AHV unerlässlich.


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