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19.05.2019
Tourismusbranche erleichtert über Ja zu Schengen
Volksabstimmung revidiertes Waffenrecht
Die Stimmbevölkerung hat sich zur Freude der Tourismusbranche für die Annahme des revidierten Waffengesetzes und den Erhalt des Schengen-Abkommens ausgesprochen. Dank dieses Entscheids bleiben die Reisefreiheit gewahrt und Fernmärkte für den Schweizer Tourismus erschlossen.
Mit dem Ja zum revidierten Waffengesetz hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung für die gesicherte Fortführung des Schengen-Dublin-Abkommens ausgesprochen. Die Schweiz bleibt damit Teil des europäischen Visaverbunds, der für die Tourismusbranche ein zentraler Wettbewerbsfaktor darstellt. Gäste aus Fernmärkten können mit einem Schengen-Visum weiterhin die Schweiz besuchen.
Schweizweit und branchenübergreifend sind Wertschöpfungszuschüsse in der Höhe von rund einer Milliarde Franken jährlich gesichert, davon eine halbe Milliarde allein in der Tourismuswirtschaft. Dies ist insbesondere für die Bergregionen wichtig, wo der Tourismus eine zentrale Funktion für die Wirtschaftsleistung und den Erhalt von Arbeitsplätzen ausübt.
Auch wahrt der heutige Entscheid die Reisefreiheit. Dies kommt nicht nur ausländischen Touristen zugute, sondern auch Schweizerinnen und Schweizern, die ihre Ferien in Europa verbringen. Mit der Fortführung der Schweizer Schengen-Mitgliedschaft konnte die drohende Wiedereinführung von Grenzkontrollen abgewendet und wirtschaftlicher Schaden verhindert werden.
Die Branche hat sich geschlossen für den Erhalt von Schengen/Dublin eingesetzt. Durch den Schulterschluss von elf nationalen Tourismusverbänden der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite hat das Tourismuskomitee die Bedeutung der Waffengesetz-Abstimmung für den Schweizer Tourismus eindrücklich untermauert.
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Dossiers: Ausländerrecht | Tourismus
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