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29.05.2019
Es braucht deutliche Verbesserungen!
Untauglicher Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative
Eine Umsetzung der Fair-Preis-Initiative würde missbräuchliche Schweiz-Zuschläge wirksam unterbinden. Nun hat der Bundesrat dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag zur Beratung überwiesen. Doch sein Entwurf bleibt auf halbem Wege stecken.
Manche Produkte kosten in der Schweiz sehr viel mehr als im benachbarten Ausland. Oft kann ein grosser Teil des Mehrpreises nicht mit den höheren Kosten hierzulande erklärt werden. Die Ursache liegt woanders: Internationale Konzerne schöpfen die Kaufkraft gezielt ab und halten die Preise künstlich hoch.
Ungerechtfertigte «Schweiz-Zuschläge» zementieren die Hochpreisinsel. Nur eine umfassende Beschaffungs- und Importfreiheit stellt sicher, dass hierzulande die abgeschotteten Vertriebssysteme unter Druck geraten. Um Kartellrenten zu verhindern, braucht es eine gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass Nachfrager aus der Schweiz nicht diskriminiert werden. Genau das will die Fair-Preis-Initiative.
Ungleiche Missbrauchskriterien
Auch der Bundesrat anerkennt Handlungsbedarf und will das Kartellgesetz anpassen. Sein Entwurf hilft allerdings nur Unternehmen, die im Wettbewerb mit dem Ausland stehen. Alle anderen Bereiche, wie etwa die öffentliche Verwaltung, der Bildungs- und Gesundheitssektor, die Landwirtschaft und besonders auch KMU, die ihre Produkte nicht exportieren, müssten nach wie vor Schweiz-Zuschläge zahlen.
Der indirekte Gegenvorschlag beinhaltet zwar eine Regelung, dass relativ marktmächtige Unternehmen sich missbräuchlich verhalten, wenn sie «von ihnen abhängige Unternehmen in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindern». Für marktbeherrschende Unternehmen ist es jedoch nach geltendem Gesetz zusätzlich unzulässig, wenn ihr Verhalten «die Marktgegenseite benachteiligt». Dieser kleine Unterschied hat eine grosse Wirkung!
Da die Binnenwirtschaft nicht in direkter Konkurrenz zu ausländischen Unternehmen steht, läge keine Wettbewerbsbehinderung vor. Der vom Bundesrat vorgeschlagene neue Artikel 7a des Kartellgesetzes wäre auf solche Fälle nicht anwendbar. Folglich wird mit dem Gegenvorschlag die Benachteiligung der Nachfrager aus der Schweiz nicht unterbunden. Die Unternehmen der Binnenwirtschaft müssten nach wie vor überzogene Preise für Dienstleistungen oder Waren bezahlen, für die sie keine geeignete Alternative finden.
Keine Ausnahmen für Schweizer Unternehmen
Der Gegenvorschlag regelt zudem nur den grenzüberschreitenden Handel. Das genügt nicht, denn auch Unternehmen in der Schweiz können gegenüber Abnehmern missbräuchliche Preise oder Geschäftsbedingungen durchsetzen, wenn letztere auf die entsprechenden Produkte angewiesen sind. Deshalb sind auch relativ marktmächtige Unternehmen in der Schweiz vom Kartellgesetz zu erfassen. Ganz grundsätzlich gilt: Kartellgesetze sollten nicht zwischen Inland und Ausland unterscheiden.
Eine weitere Schwäche des Gegenvorschlags ist das Fehlen eines Geoblocking-Verbots. In der EU ist ein solches Verbot seit 2018 in Kraft. Es ist nicht ersichtlich, weshalb nicht auch die Schweiz gegen die Diskriminierung im Online-Handel vorgeht, zumal diese Art der Beschaffung immer wichtiger wird. Eine Ergänzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb würde hier Wunder wirken.
Es braucht nun endlich Nägel mit Köpfen! Sonst setzen sich einmal mehr die Konzerne gegen die Interessen von KMU und Konsumenten durch. Bessert das Parlament nicht nach, muss das Stimmvolk es tun!
Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt
- Aktuelle Studie über Preisunterschiede zum Ausland
- Gegen Parallelimporte: FDP-Ständerat will Kartellgesetz verwässern
- Bundesrat bleibt auf halbem Wege stecken
Dossier: Kartelle
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