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18.09.2019

Wirtepatent bleibt – und wird modifiziert

Sinnvolle Liberalisierungen beim Gastgewerbegesetz

Der Basler Grosse Rat hat beschlossen, am «Wirtepatent» festzuhalten. Damit bleibt eine wichtige Präventionsmassnahme bestehen. Gleichzeitig werden Hürden für Fachleute abgebaut.

Der Grosse Rat folgte der einstimmigen Empfehlung der vorberatenden Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission. Er sprach sich für die Beibehaltung des Wirtepatents aus, reformiert aber den Fähigkeitsausweis und die kantonalen Wirtefachprüfungen.

Dieser Entscheid stellt sicher, dass Personen mit wenig Vorkenntnissen sich ein Mindestmass an wichtigem Wissen aneignen, bevor sie ein Lokal eröffnen. Das ist im Interesse der Arbeitnehmenden, der Konsumenten sowie der professionellen Betreiber.

Auch die übrigen Gesetzesanpassungen sind zu begrüssen, namentlich der Wegfall der altmodischen Wohnsitzpflicht und der übertrieben strikten Anwesenheitspflicht sowie die Möglichkeit, dass eine qualifizierte Person für mehr als einen Betrieb des gleichen Eigentümers Verantwortung tragen kann.

Die wichtigsten Änderungen ab 2020

Der Patentinhaber ist nach wie vor für die einwandfreie Betriebsführung verantwortlich. Die strikte Anwesenheitspflicht und die Wohnsitzpflicht des Bewilligungsinhabers fallen aber weg. Dadurch wird es möglich, dass ein Bewilligungsinhaber für mehre Betriebe des gleichen Eigentümers die Verantwortung tragen kann.

Künftig wird wieder der Kanton die Wirtefachprüfungen abnehmen. Es gibt zwei Prüfungsfächer: Konsumentenschutz und Arbeitnehmerschutz. Für handlungsfähige Personen über 18 ist die direkte Prüfungszulassung möglich. Andere Abschlüsse und Berufserfahrung werden grosszügiger als bisher anerkannt.

Geringfügige gastronomische Tätigkeiten sind neu bewilligungsfrei, sofern kein Alkohol verkauft wird und weniger als zehn Plätze auf maximal 20 Quadratmetern zur Verfügung stehen.

Verlustscheine und Betreibungen in erheblichem Umfang gelten nicht mehr als Grund für die Nichterteilung oder den Entzug von Bewilligungen. Relevant bleiben hingegen die Einträge im Strafregister.

Der Fähigkeitsausweis wird nicht abgeschafft: Das ist im Interesse der Konsumenten, der Arbeitnehmer und der professionellen Betreiber.


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