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05.11.2019
WAK-N verbessert Gegenvorschlag
Anliegen der Fair-Preis-Initiative werden übernommen
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat die Beratung des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Stopp der Hochpreisinsel – für faire Preise» fortgesetzt. Die Kommission kommt den Initianten bei der relativen Marktmacht entgegen, will von einem Geoblocking-Verbot aber nichts wissen.
Im Oktober hatte die WAK-N beantragt, dass sich die Regelung für relativ marktmächtige Unternehmen nicht von jener für marktbeherrschende Unternehmen unterscheiden soll (Art. 7 Abs. 1 Kartellgesetz). Ergänzend dazu hat sie sich nun mit 13 zu 12 Stimmen dafür ausgesprochen, dass die Sanktionen in Artikel 49a Absatz 1 KG für relativ marktmächtige Unternehmen nicht gelten sollen und somit nur für marktbeherrschende Unternehmen zur Anwendung kommen.
Darüber hinaus hat die WAK-N mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, die Liste der Regelbeispiele der wichtigen Fälle des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 7 Abs. 2 Bst. g KG) zu ergänzen.
Gemäss dieser Ergänzung ist die Einschränkung der Möglichkeit für Nachfrager, Waren oder Dienstleitungen, die in der Schweiz oder im Ausland angeboten werden, im Ausland zu den dortigen Marktpreisen und branchenüblichen Bedingungen zu beziehen, unzulässig. Ausgenommen sind jedoch exportierte Waren, die ins Produktionsland reimportiert und dort ohne weitere Bearbeitung weiterverkauft werden sollen (sogenannte «Reimportklausel»).
Der geänderte Gegenvorschlag ist in der Gesamtabstimmung mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen worden. Mit ihren Ergänzungen des Gegenvorschlags kommt die Kommissionsmehrheit den Forderungen der Initiative in vielen Punkten entgegen. Die WAK-N beantragt deshalb mit 10 zu 6 Stimmen bei 9 Enthaltungen, sie abzulehnen. Die Volksinitiative und er indirekte Gegenvorschlag werden voraussichtlich in der Frühjahrsession 2020 im Nationalrat beraten.
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Dossier: Kartelle
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