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15.11.2019
WAK-S will allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge stärken
Kommission befürwortet Motion zur Stärkung der Sozialpartnerschaft
Die ständerätliche Wirtschaftskommission (WAK-S) möchte, dass die allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge (ave GAV) den kantonalen Regelungen vorgehen.
Sie hat eine entsprechende Motion angenommen. Eine breite Allianz aus 28 Wirtschafts- und Branchenverbänden begrüsst den Entscheid. Nun kommt der Vorstoss in den Ständerat.
Die WAK-S hat an der gestrigen Sitzung die Motion «Stärkung der Sozialpartnerschaft bei
allgemeinverbindlich erklärten Landes-Gesamtarbeitsverträgen» beraten. Die Kommission empfiehlt die Motion zur Annahme.
Der Vorstoss von Ständerat Isidor Baumann (CVP/UR) möchte die Sozialpartnerschaft stärken, indem allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge den Bestimmungen der Kantone vorgehen sollen.
«Die WAK-S hat sich klar zur Sozialpartnerschaft bekannt. Nur ein Vorrang der allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge vor kantonalen Massnahmen schützt die Sozialpartnerschaft nachhaltig vor Angriffen und Partikularinteressen», sagt Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse und Hotelier in Kandersteg. Nun liege es am Ständerat, den Entscheid der vorberatenden Kommission zu bestätigen.
Kantonale Eingriffe gefährden die Sozialpartnerschaft
Die Sozialpartnerschaft ist ein Erfolgsmodell und garantiert den sozialen Frieden seit über 100 Jahren. Die allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge sind ein unverzichtbarer Teil der Sozialpartnerschaft. Sie schützen die Arbeitnehmerrechte umfassend und gelten für alle Unternehmen einer Branche.
«Einseitige kantonale Regelungen, die nun einzelne Bestimmungen der ave GAV aushebeln, untergraben die Allgemeinverbindlicherklärungen des Bundesrates und machen solche Vertragswerke obsolet. In der Folge werden Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern vermehrt ergebnislos bleiben», warnt Platzer. «Dies würde das Ende der bewährten Sozialpartnerschaft einleiten.»
Wirtschaft steht geschlossen hinter der Motion Baumann
Seit dem höchst umstrittenen Bundesgerichtsurteil vom 21. Juli 2017 können kantonale
Regelungen die Bestimmungen eines allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrages
jederzeit aushebeln. Das führt zu grosser Rechtsunsicherheit für die Unternehmen. Deshalb haben sich 28 Wirtschafts- und Branchenverbände zu einer Allianz zusammengeschlossen und setzen sich aktiv für die Annahme der Motion Baumann ein.
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Dossier: Arbeitsrecht
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