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Wirteverband Basel-Stadt

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24.11.2019

Basel erste Grossstadt mit Nachtruhe 23 Uhr

Klares Ja zum revidierten Übertretungsstrafgesetz

Die Stimmbürger des Kantons Basel-Stadt haben den Grossratsbeschluss betreffend Totalrevision des Übertretungsstrafgesetzes mit 56.1 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Die Bewilligungspflicht für Lautsprecher gilt nur noch von 22 bis 7 Uhr. Und Basel führt als erste Schweizer Grossstadt eine generelle Nachtruhe um 23 Uhr ein.

Ein von Anwohnern ergriffenes Referendum gegen das revidierte Übertretungsstrafgesetz blieb chancenlos. Die Gegner hatten befürchtet, dass besonders der Wegfall der Bewilligungspflicht für Lautsprecher bis 22 Uhr zu mehr Lärm führen könnte. Die Befürworter, zu denen neben dem Gewerbeverband und dem Wirteverband alle grossen Parteien ausser CVP und SVP gehörten, konnten diese Sorge entkräften.

Der Wegfall der Bewilligungspflicht fürs Musikhören wird zu keinen Problemen führen. «Die Verwendung von Lautsprechern bleibt von 22 Uhr bis 7 Uhr weiterhin verboten. Zudem kann die Polizei jederzeit einschreiten, wenn Lärm verursacht wird, der über das üblicherweise zu tolerierende Mass hinausgeht», betont Gabriel Barell, Direktor des Gewerbeverbands Basel-Stadt.

Auch der Wirteverband Basel-Stadt ist erfreut über das klare Ja der Stimmbevölkerung. Insgesamt wird das neue Gesetz um fast zwei Drittel schlanker als das bisherige Übertretungsstrafgesetz! Für das Gewerbe ist besonders die Verkürzung der Nachtruhe von 22 Uhr auf 23 Uhr ein zentraler Punkt.

Basel ist die erste Schweizer Grossstadt mit einer solchen Regelung. Bisher gab es nur kleinere Gemeinden wie Reinach, Therwil oder Zollikofen, die durchgehend 23 Uhr festlegten. Andere Orte wie Allschwil oder Arbon kennen eine Nachtruhe von 23 Uhr im Sommer oder an Wochenenden.

«Studien zeigen, dass der durchschnittliche Einschlafzeitpunkt der Bevölkerung sich innert drei Jahrzehnten um fast eine Stunde nach hinten verschoben hat», sagt Maurus Ebneter, Präsident des Wirteverbands Basel-Stadt. «Ein Beginn der Nachtruhe um 23 Uhr ist deshalb gerade in städtischen Verhältnissen sehr gerechtfertigt und zeitgemäss – einmal abgesehen davon, dass es im Sommer um 22 Uhr noch taghell ist».

Ein Nachtruhebeginn um 23 Uhr entspricht den heutigen Lebensgewohnheiten. Basel Tourismus


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