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24.03.2020
Coronavirus: Basel-Stadt beschliesst weitere Sofortmassnahmen
Senkung von Parktarifen, vorübergehend keine Allmendgebühren
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat weitere Sofortmassnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus beschlossen. So werden unter anderem Parkgebühren gesenkt und teilweise ganz erlassen. Gegenwärtig nicht erhoben werden die Allmendgebühren.
Senkung und Erlass von Parkgebühren
Auf rund 300 Parkplätzen im öffentlichen Raum (Zoo-Parkplatz, Egliseeparkplatz, General Guisan-Strasse, sowie Parkplätze im Umfeld des Claraspitals und des Merian Iselin-Spitals) kann vorübergehend gratis und ohne Zeitbeschränkung parkiert werden.
In den Parkhäusern Elisabethen, Steinen, Storchen sowie St. Jakob wird der Parktarif auf generell 1 Franken pro Stunde (Tag und Nacht) reduziert. Das City-Parking steht in erster Linie den Spitälern zur Verfügung.
Zudem senkt der Regierungsrat den Preis der Besucherparkkarten, die kontrollschildgebunden übers Internet bezogen werden, auf 5 Franken pro Tag und 3 Franken pro Halbtag. Diese Massnahmen gelten vom 26. März bis zum 30. April 2020. Ansonsten gelten weiterhin die normalen Parkiervorschriften.
Viele Arbeitnehmende im Gesundheitswesen oder im Detailhandel leben im Umland. Zahlreiche unter ihnen sind mangels Alternativen auf den Öffentlichen Verkehr angewiesen. Sie müssen in der aktuellen Lage darauf zählen können, dass insbesondere die Abstandsvorschriften auch in Trams und Bussen eingehalten werden können. Pendlerinnen und Pendler, die auf das Auto umstiegen können, sollen deshalb problemlos günstige oder kostenlose Parkplätze finden.
Allmendgebühren
Die Allmendgebühren für Boulevardrestaurants, Reklameanlagen, Warenauslagen, Reklamereiter und Marktstände werden vorläufig nicht erhoben. Über den Umgang mit den Gebühren wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Damit kommt der Regierungsrat gezielt dem notleidenden städtischen Gewerbe entgegen.
Mieterlass für Geschäftsmieter
Zahlreiche Geschäftsmieter in Liegenschaften, welche dem Kanton gehören, sind von den Schliessungen betroffen. Sie können während der Dauer der Schliessung kaum Erträge generieren, welche unter anderem zur Begleichung der Miete dienen. Daher wird diesen Geschäftsmietern und Gewerbetreibenden für die Dauer von fünf Wochen die Miete erlassen. Die betroffenen Mieter werden in den nächsten Tagen direkt von Immobilien Basel-Stadt informiert.
Unterstützung für Kindertagesstätten
Der Regierungsrat hat bereits am 17. März 2020 beschlossen, dass die Eltern für die Dauer, während der sie die Betreuung aufgrund der aktuellen Situation nicht nutzen, keinen Elternbeitrag bezahlen müssen. Den Kitas fehlen nun wichtige Einnahmen.
Der Regierungsrat beauftragt deshalb das Erziehungsdepartement und das Finanzdepartement, mit hoher Priorität eine Verordnung vorzulegen. Die Kitas sollen die ausfallenden Elternbeiträge abzüglich Entschädigungen Dritter, beispielsweise für Kurzarbeit, und abzüglich Minderaufwand für Sachkosten, die nicht anfallen, vollumfänglich für die Dauer der ausserordentlichen Lage erhalten.
Der Regierungsrat dankt allen Kitas und Tagesfamilien. Sie bieten momentan auch mit grösster Flexibilität Mitarbeitenden von Spitälern oder Familien, bei denen kurzfristig ein Elternteil im Rahmen der Teilmobilmachung der Armee zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich aufgeboten worden sind, zusätzliche Betreuung an.
Erleichterungen für Staatsbeitragsempfänger
Die Departemente können von den mit den Staatsbeitragsempfängern für 2020 vertraglich vereinbarten Zahlungsmodalitäten abweichen, soweit dies für die Sicherstellung der Liquidität beim Staatsbeitragsempfänger zwingend notwendig ist. Damit sollen allfällige Liquiditätsengpässe überbrückt werden.
Auch wenn Staatsbeitragsempfänger gegenwärtig die vereinbarungsgemässen Leistungen nicht im vollen Umfang erbringen können sollten, erhalten sie die Staatsbeiträge weiterhin in der zugesicherten Höhe.
Fristenstillstand
Der Regierungsrat beschliesst einen Fristenstillstand für kantonale Verwaltungs- und Einspracheverfahren, Beschwerde- und Rekursverfahren in der kantonalen Verwaltungsrechtspflege vor den Departementen, dem Regierungsrat sowie in den Verfahren vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgericht und den Rekurskommissionen.
Die durch Gesetz oder durch die Behörden angesetzten Fristen stehen vom 21. März 2020 bis 19. April 2020 still. Der Fristenstillstand bedeutet für nach Tagen bestimmte Fristen (z.B. Frist von 20 Tagen), dass diese Frist vom 21. März 2020 bis 19. April 2020 stillsteht, für auf ein bestimmtes Datum angesetzte Fristen (z.B. Frist bis 30. März 2020) gilt eine Verlängerung bis 19. April 2020.
Der Fristenstillstand gilt nicht in Verfahren über die aufschiebende Wirkung oder vorsorgliche Massnahmen, in Verfahren im Kindes- und Erwachsenenschutz, in Verfahren betreffend das öffentliche Beschaffungswesen, in Wahl- und Abstimmungsangelegenheiten, in Verfahren betreffend den Justizvollzug sowie in Steuerverfahren. Dieser Beschluss wird dem Grossen Rat zur Genehmigung unterbreitet.
Der Regierungsrat beschliesst ebenfalls einen Stillstand der Sammelfristen bei Initiativen und Referenden. Es dürfen bis auf Weiteres keinerlei Handlungen im Hinblick auf die Unterschriftensammlungen vorgenommen werden. Sowohl die Fristen zur Einreichung von Unterschriftenlisten für Volksinitiativen als auch die Fristen zur Behandlung von Volksinitiativen durch den Regierungsrat und durch den Grossen Rat stehen still.
Der Fristenstillstand beginnt auf kantonaler Ebene ab Samstag, 21. März 2020, 7 Uhr zu laufen. Zudem ist es ab Mittwoch, 25. März 2020, 7 Uhr bis zum Ende des Fristenstillstands am 31. Mai 2020 verboten, Unterschriften zu sammeln oder Unterschriftenlisten zur Verfügung zu stellen.
Die beiden Beschlüsse betreffend Fristenstillstand werden dem Grossen Rat zur nachträglichen Genehmigung unterbreitet.
Verwaltungsdienstleistungen bleiben gewährleistet
Die Behörden sind nach wie vor für die Einwohner da. Der Regierungsrat hat allerdings aus Rücksicht auf die vom Virus besonders betroffenen Risikopersonen, die als Kunden vor und als Kantonsangestellte hinter dem Schalter stehen können, folgende Regelung getroffen: Die Schalter für alle Dienstleistungen, die nur physisch erbracht werden können, sind offen.
Wo das nicht der Fall ist, kann die Verwaltung übers Internet, per Telefon u.a. konsultiert werden. Am besten ist es, wenn die Bürger sich vor einem Behördengang übers Internet oder telefonisch bei der jeweiligen Behörde über deren Öffnungszeiten erkundigen.
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Dossiers: Allmend | Pandemie
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