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01.04.2020
Lasst uns zusammen Lösungen finden!
Ein offener Brief an die grossen Immobilienfirmen
Liebe Immobilienkonzerne
Ihr macht nicht die geringsten Anstalten, die Geschäftsmieten zu reduzieren. Im Gegensatz zu zahlreichen kleineren Vermietern lasst Ihr Eure langjährigen Mieter im Regen stehen: Restaurants, Bars, Coiffeursalons, Kleidergeschäfte und andere KMU sollen die Folgen der Corona-Krise allein tragen.
Eure Geschäftsmieter haben freundliche Briefe erhalten, in denen Ihr Stundungen anbietet, die Ihr gemäss Bundesrat sowieso gewähren müsst. Eure Schreiben haben fast alle den gleichen Wortlaut. Ihr bekundet den Mietern salbungsvoll Euer Beileid. Ihr gebt gönnerhaft Tipps ab, wie der Schaden zu mindern sei. Der eigentlichen Frage weicht Ihr aus!
Euer zynische Verweis auf die unkomplizierte Möglichkeit, vom Bund garantierte Kredite zu erhalten, hilft nicht weiter. Ihr setzt Eure Mieter unter Druck, Formulare gegenzuzeichnen und Unterlagen einzureichen. Ein Dialog auf Augenhöhe sieht anders aus. Lasst uns zusammen Lösungen finden!
Um in einem andauernden Lockdown überleben zu können, sind KMU darauf angewiesen, ihre Fixkosten senken zu können. Bei den meisten spielt hier der Mietzins die herausragende Rolle. Es ist beschämend, wie Ihr die grosse Verunsicherung von Gewerbetreibenden auszunützen versucht. Statt einschüchternder Briefe wäre jetzt eine Mietzinsherabsetzung angemessen!
Ohne eine Lösung der Mietfrage stehen unsere Mitglieder und viele Kleinunternehmer anderer Branchen schon bald vor einem erdrückenden Schuldenberg. Nicht, weil sie unternehmerisch versagt haben, sondern weil sie vom Corona-Tsunami überrollt wurden. Der Schuldenberg wird, wenn er nicht schon vorher zur Insolvenz führt, jede Kraft zur Innovation und Investition rauben.
Wir haben gestern zu später Stunde Herrn Bundesrat Parmelin per Mail an sein Generalsekretariat einen Brief zukommen lassen. Neun Minuten später hatten wir bereits eine persönlich formulierte Eingangsbestätigung. Da wird auch abends gearbeitet – das beruhigt!
Betriebsschliessungen und Betriebseinschränkungen aufgrund von Covid-19 sind vom Bund als Mangel im Sinne des Mietrechts zu definieren. Um die genaue Höhe der Mietzinsreduktion im Einzelfall rasch bestimmen zu können, braucht es eine Tabelle, die beispielsweise das Bundesamt für Wohnungswesen gemeinsam mit Vertretern von Hauseigentümern und Mietern erstellen könnte.
Unser Vorschlag: Für komplett geschlossene Betriebe wird die Miete während der Dauer der Schliessung um 90% herabgesetzt. Ein Zehntel der Miete wäre weiterhin geschuldet für die Nutzung als Lagerfläche.
Natürlich ist auch an die Vermieter zu denken: Auch sie sollen unkomplizierten Zugang zu den Wirtschaftshilfen des Bundes erhalten. Es kann jedoch nicht sein, dass sich die Lokal- und Ladenmieter auf Jahre hinaus verschulden müssen, um den Hausbesitzern die volle Miete für nicht nutzbare Räumlichkeiten zu bezahlen!
Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt
PS: Bei einem Teil von Euch handelt es sich um Versicherungsgesellschaften. In der Eigenschaft als Vermieter macht Ihr keine Zugeständnisse. Und als Versicherer verweigert Ihr den Betrieben mit spitzfindigen Unterscheidungen von Epidemie und Pandemie eine Schadenübernahme.
- Mustafa Atici: Vermieter sind in die Pflicht zu nehmen
- Das Gastgewerbe wird niemals mehr dasselbe sein
- Bundesrat setzt Task-Force für Geschäftsmieten ein
Dossiers: Mietrecht | Pandemie
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