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04.04.2020

In Bayern zeichnet sich eine Lösung ab

Versicherungen sind bereit, einen Teil des Schadens zu übernehmen

Die Corona-Krise hat auch in Deutschland viele gastgewerbliche Betriebe an den Rand ihrer wirtschaftlichen Existenzgrundlage gebracht. Wie in der Schweiz gibt es in unserem Nachbarland unterschiedliche Auffassungen über die Zahlungspflicht von Betriebsausfallversicherungen. Nun zeichnet sich im Bundesland Bayern ein Lösungsvorschlag ab, der unter anderem vom Wirtschaftsministerium, dem Gaststättenverband und Versicherungsunternehmen getragen wird.

Für Gaststätten und Hotels in Bayern, die zwar über eine Betriebsschliessungsversicherung verfügen, deren Anwendbarkeit im Rahmen der Corona-Pandemie jedoch strittig ist und von weiten Teilen der Versicherungsbranche abgelehnt wird, hat das Bayerische Wirtschaftsministerium zusammen mit dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband, der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft sowie Versicherungsunternehmen einen Lösungsvorschlag ausgearbeitet. Dieser sieht vor, dass die Versicherer zwischen 10 und 15 Prozent der bei Betriebsschliessungen jeweils vereinbarten Tagessätze übernehmen und an die Gaststätten und Hotels auszahlen.

Zur Einordnung des Prozentwertes: Unter Berücksichtigung der statistischen Durchschnittswerte für die Zusammensetzung der Betriebsaufwände im Hotel- und Gaststättengewerbe reduziert sich durch zahlreiche Unterstützungsmassnahmen wie Kurzarbeitergeld und Soforthilfen aus Bund und Land sowie durch die ersparten Aufwendungen, zum Beispiel für Materialkosten, der wirtschaftliche Schaden eines Unternehmens im Durchschnitt um rund 70 Prozent. Im Hinblick auf die verbleibenden Einbussen in Höhe von ca. 30 Prozent sind einige Versicherer bereit, bis zur Hälfte als freiwilligen Beitrag zu leisten und ihren Kunden hierdurch kurzfristig weitere Liquidität zur Verfügung zu stellen.

Der Vorschlag wurde bisher vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Dehoga Bayern, der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, der Versicherungskammer Bayern, der Allianz sowie der Haftpflichtkasse Darmstadt unterzeichnet. Weitere Versicherungsunternehmen haben ihre Unterstützung bereits signalisiert.

Dehoga-Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer: «Jeder betroffene Unternehmer muss dieses Angebot selbstverständlich für sich prüfen. Hierbei gilt ohne Zeitdruck abzuwägen, ob es den empfohlenen Vorschlag annehmen oder einen möglicherweise langjährigen Klageweg auf sich nehmen will.»

Der Dehoga Bayern betont, dass die Vereinbarung keine allgemeine Verbindlichkeit hat. Die Option dürfte insbesondere für Unternehmen interessant sein, die bereits eine Ablehnung ihrer Versicherungen erhalten haben oder die einen massiven Engpass haben und ohne die Zahlung insolvent wären, bevor in ein paar Jahren auf dem Klageweg ein Urteil mit offenem Ausgang gefallen ist. Erfolgte Zusagen der Versicherungen haben weiterhin Bestand.

Angela Inselkammer

Angela Inselkammer, Präsidentin des Dehoga Bayern: «Jeder Unternehmer muss ohne Zeitdruck abwägen, ob er den Vorschlag annehmen will.» dehoga-bayern.de


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