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08.04.2020
Geschäftsmieten: Keine notrechtlichen Massnahmen
Bundesrat ruft Mietparteien auf, Lösungen zu finden
Der Bundesrat hat sich mit der Situation der Geschäftsmieten befasst. Aufgrund der Corona-Massnahmen sind viele Geschäfte derzeit geschlossen. Mieter befürchten, ihre Mieten nicht mehr bezahlen zu können. Der Bundesrat sieht davon ab, in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern einzugreifen. Vielmehr ruft er die betroffenen Mietparteien eindringlich dazu auf, im Dialog konstruktive und pragmatische Lösungen zu finden.
Im Zusammenhang mit den Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung des Coronavirus wird die juristische Frage diskutiert, ob die verordneten Geschäftsschliessungen einen Mangel des Miet- oder Pachtobjekts darstellen und entsprechend die Miete nicht mehr zu bezahlen wäre.
Der Bundesrat ist sich der schwierigen Situation vieler Geschäftsmietenden sehr bewusst, hat aber grösste Vorbehalte, über notrechtliche Massnahmen in die Vertragsbeziehungen von Privaten einzugreifen. Zudem sind die Mietverhältnisse im Geschäftsbereich sehr vielfältig. Deshalb würde ein Eingriff, wie er auch immer ausfallen würde, den herrschenden Verhältnissen nicht gerecht.
Stattdessen ruft der Bundesrat alle Akteure, die von dieser herausfordernden Situation betroffen sind – Mieterinnen und Mieter, Vermieterinnen und Vermieter, Immobilienbewirtschafter, Verbände etc. – eindringlich dazu auf, zu konstruktiven und pragmatischen Lösungen Hand zu bieten.
Diese Lösungen können und sollen auf die konkrete Situation der betroffenen Mietparteien ausgerichtet werden. Diese können (teilweise) Mietzinserlasse, Stundungen oder vereinbarte Ratenzahlungen oder Kombinationen mit Vertragsverlängerungen etc. umfassen. Dazu braucht es Offenheit, Kreativität und guten Willen. Die gegenwärtige Situation fordert von allen, einen Beitrag zu einer für beide Seiten tragfähigen Lösung zu leisten.
Der Bundesrat hat zudem das WBF beauftragt, zusammen mit dem EFD mit einem Monitoring die Situation im Bereich der Geschäftsmieten zu beobachten und dem Bundesrat bis im Herbst 2020 Bericht zu erstatten.
Kommentar
Die Immobilienlobby hat sich durchgesetzt: Mehr als ein «seid lieb miteinander» kam bei der heutigen Medienkonferenz des Bundesrats nicht heraus. Weiterhin besteht scheinbar die Auffassung, dass TAUSENDE von Prozessen besser sind als EINE Entscheidung.
Restaurants, Bars, Coiffeursalons, Kleiderläden, Floristen, Buchhandlungen und viele andere Geschäfte bleiben auf behördliche Anordnung geschlossen. Sie sollen dennoch schön brav weiterhin Miete bezahlen.
Ob der «eindringliche Aufruf» des Bundesrats gehört wird, «im Dialog konstruktive und pragmatische Lösungen zu finden»? Bei den privaten Vermietern vielleicht schon. Viele von ihnen zeigen sich bereits solidarisch. Bei den Immobilienkonzernen wird es nicht ohne Machtwort des Bundesrats gehen!
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Dossiers: Mietrecht | Pandemie
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