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16.04.2020
Gastgewerbe vor dem Untergang
Verzweiflung weicht blankem Entsetzen
Die Medienkonferenz des Bundesrats lässt uns ratlos zurück. Das Gastgewerbe, immerhin eine Branche mit 210'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wird in der Medienmitteilung nicht einmal erwähnt!
Zwar ist von «Unterhaltungs- und Freizeitbetrieben» die Rede, die ab 8. Juni wieder öffnen dürfen. Als Beispiele werden Museen, Bibliotheken, botanische Gärten und Zoos genannt. Doch was ist mit Restaurants, Cafés, Bars und Clubs? Was ist mit Theatern, Kinos und Konzertsälen?
Wann und unter welchen Auflagen werden wir unsere Betriebe wieder öffnen dürfen? Es ist völlig unklar. Vielleicht am 8. Juni, wohl später. Dabei hätte die Gastronomie in der warmen Jahreszeit hervorragende Möglichkeiten, Abstände einzuhalten: Wir könnten die Tische auf der Terrasse weiter auseinanderstellen und mit Einverständnis der Behörden die bewilligten Flächen überschreiten.
Der Lockdown im Gastgewerbe hält an. Dadurch wird die Mietfrage noch dringlicher! Der Bundesrat hat es bisher bei Aufrufen an die Hauseigentümer belassen, mit ihren Mietern zu reden. Das reicht nicht: Die behördliche Betriebsschliessung ist als Mangel im Sinne des Mietrechts zu bezeichnen. Sonst ist die Hälfte der Gastbetriebe schon im Mai ausgeblutet.
Unklar ist auch, ab wann Grossveranstaltungen wieder möglich sein werden. Da diese oft eine Vorlaufzeit von einigen Monaten brauchen, kann man sich vorstellen, dass Messen, Kongresse, Volksfeste, Sportveranstaltungen, Konzerte und grosse Bankette wohl frühestens im Herbst wieder möglich sein werden. Wenn überhaupt.
Der Corona-Tsunami rollt weiter über uns hinweg. Zwar hat uns der Bundesrat schon verschiedene Rettungsringe zugeworfen, für die wir dankbar sein wollen. Doch jetzt scheint man uns aufgegeben zu haben. Wir werden weiterkämpfen, doch ohne substanzielle Hilfe schaffen wir es nicht.
Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt
- Bundesrat lockert schrittweise Massnahmen
- Vollständige Normalisierung ab Herbst 2021 möglich
- Wohlstandsverluste in ausserordentlichem Ausmass
Dossiers: Gastronomie | Pandemie
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