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17.04.2020
Rettet das Gastgewerbe!
Diese Massnahmen braucht es jetzt
Unsere Branche wird von der Corona-Krise besonders hart und lang getroffen. Ohne umfassendes Rettungspaket werden schweizweit schon bald Tausende von Gastronomen und Hoteliers die Reissleine ziehen müssen. Zigtausende von Arbeits- und Ausbildungsplätzen stehen auf dem Spiel.
Restaurant, Cafés, Bars und Clubs waren die ersten Betriebe, die wegen des Coronavirus eingeschränkt und schliesslich ganz geschlossen wurden. Wahrscheinlich werden wir die letzten sein, die wieder öffnen dürfen – unter strengen Auflagen, von denen wir nicht wissen, ob sie einen kostendeckenden Betrieb ermöglichen. Die touristische Nachfrage wird sich frühestens 2021 beleben und gewiss noch nicht vollständig normalisieren.
Die Situation ist todernst: Es droht eine gewaltige Konkurswelle in der Gastronomie und Hotellerie. Damit verbunden wäre eine Arbeitslosigkeit von nie gekanntem Ausmass. Vor dem Aus stehen nicht nur Betriebe, die schon vor der Corona-Krise Mühe bekundeten. Auch dynamische Gastronomen, die laufend in ihre Konzepte investiert und expandiert haben, sind akut gefährdet.
Neben einem grossen wirtschaftlichen Schaden wird ein Kahlschlag im Gastgewerbe auch ungeheure Folgen auf das soziale und kulturelle Leben in unserem Land haben. Noch ist es nicht zu spät, das Allerschlimmste zu verhindern. Es braucht jetzt ein ganzes Bündel von zusätzlichen Massnahmen, um die Branche vor dem Untergang zu retten.
1. Vermieter in die Pflicht nehmen
Der Bundesrat hat den Lockdown als Mangel im Sinne des Mietrechts zu definieren. Nur so können die Hauseigentümer rasch gezwungen werden, einen Teil des Schadens übernehmen. Die Immobilienkonzerne fielen bisher nur durch zynische Schreiben und keinerlei Entgegenkommen auf. Es kann nicht sein, dass Wirte die volle Miete für Räumlichkeiten bezahlen müssen, die sie nicht zum angemieteten Zweck nutzen können!
2. Lücken bei der Kurzarbeit schliessen
Die Kurzarbeit ist ein bewährtes Instrument. Da die Arbeitgeber die Pensionskassenbeiträge für die Mitarbeitenden selbst berappen müssen, sind aber nicht alle Personalkosten abgedeckt. Auch über Ferienkürzungen sollte nachgedacht werden. Schwer wiegen die viel zu tiefen Pauschalen für mitarbeitende Gesellschafter, Geschäftsführerinnen und andere «arbeitgeberähnliche Personen». 3320 Franken reichen nicht! Hier sollte sich der Bund an den Ansätzen für die «echten» Selbständigerwerbenden orientieren, die mit bis zu 5880 Franken Erwerbsausfall pro Monat entschädigt werden.
3. Appell an die Versicherungen
Leider gibt es Versicherungsgesellschaften, die sich mit spitzfindigen Argumenten davor drücken, Schäden wegen Betriebsausfall zu vergüten. In der Schweiz kennt der Gesetzgeber keine Unterscheidung zwischen Epidemie und Pandemie. Selbst die WHO hat heute andere Einteilungen als diejenigen, auf die sich Axa, Helvetia & Co. berufen.
4. Erlasse und Stundungen
Bund und Kantone erlassen dem Gastgewerbe für 2020 sämtliche Gebühren. Andere Rechnungen der öffentlichen Hand und staatsnaher Betriebe wie Energieversorger werden auf längere Zeit gestundet.
5. Grosszügigere Kredite
Auch wenn Kredite im Gastgewerbe nicht das Mittel der Wahl sind, weil deren Rückzahlung innert nützlicher Frist fast unmöglich ist, gibt es bei einem langen Lockdown doch Betriebe, denen 10% des Jahresumsatzes zur Überbrückung nicht reichen. Es muss sichergestellt sein, dass die Kredite nicht nur im ersten Jahr zinslos sind, sondern während der maximalen Laufzeit von fünf Jahren.
6. Direkte Finanzhilfen
Es braucht einen Rettungs- und Entschädigungsfonds für das Gastgewerbe. Es gibt keinerlei Zukunftshoffnung, wenn es nur mit einer hohen Verschuldung möglich ist, aus der Krise herauszukommen. Unüberblickbare Schuldenberge lähmen jegliche Innovationsfreude und Investitionsfähigkeit. Andere Branchen wie die Landwirtschaft hätten direkte Hilfe in weit weniger dramatischen Situationen schon lange erhalten!
7. Tiefere Mehrwertsteuern
Das Gastgewerbe wird nach dem Lockdown noch lange Mühe haben, kostendeckend zu arbeiten. In vielen Betrieben wird weiterer Schaden entstehen. Dieser Gefahr kann nur begegnet werden, indem gastgewerbliche Leistungen für mindestens zwei Jahre einer stark reduzierten Mehrwertsteuer unterliegen. Am besten wäre ein Steuersatz von Null mit der Möglichkeit, Vorsteuerabzüge weiterhin geltend zu machen. Ein tieferer Satz würde helfen, dringend nötige Investitionen zu tätigen und Kredite zu tilgen. Er wäre auch beschäftigungspolitisch richtig, sind doch Mehrwertsteuern in personalintensiven Branchen nichts anderes als eine Steuer auf Arbeit.
Das Gastgewerbe kann aus eigener Kraft nicht aus dieser Krise finden. Fliessen die Hilfen zu spät oder gar nicht, wird Tausenden von kleinen, mittleren und grossen Gastbetrieben die Luft ausgehen. Ganze touristische Strukturen werden zerstört. Die Vielfalt unserer wunderschönen Branche steht auf dem Spiel. Unzählige Arbeits- und Ausbildungsplätze werden vernichtet.
Die «öffentlichen Wohnzimmer» unserer Gesellschaft tragen massgeblich zur Lebens- und Standortqualität bei. Wir brauchen dringend Massnahmen, die Perspektiven eröffnen und Mut machen. Lasst uns in diesen schweren Tagen nicht allein!
Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt
- Blankes Entsetzen: Gastgewerbe vor dem Untergang
- Das Gastgewerbe wird niemals mehr dasselbe sein
- Vollständige Normalisierung ab Herbst 2021 möglich
Dossiers: Gastronomie | Mehrwertsteuer | Pandemie | Sozialversicherungen
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=7182
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