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29.04.2020
Restaurants dürfen ab 11. Mai unter Auflagen öffnen
Bundesrat lockert weitere Massnahmen
Der Bundesrat hat entschieden, die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus weiter zu lockern. Restaurants dürfen ab 11. Mai 2020 wieder öffnen. Alle Gäste müssen sitzen. In einem ersten Schritt sind maximal vier Personen an einem Tisch erlaubt – oder Eltern mit Kindern. Zwischen den Gästegruppen ist ein Abstand von zwei Metern einzuhalten oder ein Trennelement einzusetzen. Auch weitere Sektoren der Wirtschaft werden geöffnet. Grossveranstaltungen bleiben jedoch verboten.
Die Verbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz hat sich weiter verlangsamt. Die Massnahmen zur Bekämpfung des Virus werden von der Bevölkerung umgesetzt und zeigen Wirkung. Deshalb hat der Bundesrat entschieden, weitere Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus zu lockern. Dabei geht er weiter als am 16. April angekündigt. Ab dem 11. Mai können nicht nur Restaurants, Läden, Märkte und obligatorische Schulen, sondern auch Museen und Bibliotheken wieder öffnen.
Die Abfolge der einzelnen Schritte folgt einer Risikoanalyse. Der Bundesrat hat berücksichtigt, wie stark die Lockerung einer Massnahme die besonders gefährdeten Personen betrifft, die Anzahl Personenkontakte erhöht und die Personenströme verstärkt. Er hat zudem beurteilt, wie einfach Schutzmassnahmen ergriffen werden können und wie gross die volkswirtschaftliche Bedeutung ist.
Abstands- und Hygieneregeln
Der weitere Verlauf der Epidemie wird entscheidend davon abhängen, wie gut die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Diese gelten nach wie vor. Der Bundesrat wird die Auswirkungen der Lockerungen auf die Entwicklung der Epidemie mit einem Monitoring genau beobachten. Die Lockerungsschritte werden mit Schutzkonzepten begleitet. Alle Betriebe und Einrichtungen müssen ein Schutzkonzept haben, das sich entweder auf ein Branchenkonzept oder auf die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit und des Staatssekretariats für Wirtschaft abstützt.
Über die dritte Etappe der Lockerungen ab dem 8. Juni wird der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Mai entscheiden. Vorgesehen sind Entscheide zum Versammlungsverbot von mehr als 5 Personen, zum Präsenzunterricht an Gymnasien und Hochschulen, zu kulturellen Einrichtungen, Sportanlagen und Bergbahnen sowie zu Gottesdiensten. Der Bundesrat diskutiert dann zudem den Ausstieg aus der ausserordentlichen Lage gemäss Epidemiengesetz. Am 26. Juni will der Bundesrat weitere Entscheide fällen für den Sommer, basierend auf den Resultaten des Monitorings.
Vorsichtige Öffnung der Gastronomie ab dem 11. Mai
Ab dem 11. Mai können Gastrobetriebe unter strengen Auflagen wieder öffnen. In einem ersten Lockerungsschritt sind an einem Tisch maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern erlaubt. Alle Gäste müssen sitzen und zwischen den Gästegruppen sind zwei Meter Abstand oder trennende Elemente nötig. Über die weiteren Schritte entscheidet der Bundesrat am 27. Mai. Die etappierte Öffnung wird von Schutzkonzepten begleitet und wurde mit Branchenvertretern besprochen.
Schulunterricht
In Primar- und Sekundarschulen darf ab dem 11. Mai wieder Präsenzunterricht durchgeführt werden. Dafür hat das BAG zusammen mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Vorgaben für Schutzkonzepte festgelegt. Die Kantone und Gemeinden werden die Umsetzung regeln und dabei die lokalen Gegebenheiten berücksichtigen. Die Schulen erhalten die Möglichkeit, den Unterricht im Klassenzimmer flexibel zu gestalten.
An Gymnasien sowie an Berufs- und Hochschulen dürfen ab dem 11. Mai Veranstaltungen mit bis zu fünf Personen wieder abgehalten werden. Dies gilt auch für den Musikunterricht. Prüfungen können durchgeführt werden, wenn die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Erfahrungsnoten
Die kantonalen Gymnasien können dieses Jahr auch auf die schriftlichen Maturitätsprüfungen verzichten, nachdem die Erziehungsdirektorenkonferenz EDK bereits beschlossen hatte, die mündlichen Prüfungen nicht durchzuführen. Der Bundesrat entspricht damit dem Antrag der EDK. Weiter wurde beschlossen, dass die Berufsmaturität 2020 ganz auf Erfahrungsnoten basierend erworben wird. Hier ist der Bund allein zuständig.
Museen und Bibliotheken
Der Bundesrat hat entschieden, dass neben den Läden und Märkten am 11. Mai auch Museen, Bibliotheken und Archive wieder geöffnet werden sollen. In diesen Einrichtungen können die Abstands- und Hygieneregeln einfach umgesetzt und die Personenströme gut kanalisiert werden. Botanische Gärten und Zoos bleiben bis am 8. Juni 2020 geschlossen.
Sport-Trainings
Der Bundesrat lockert auch im Sport die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Ab dem 11. Mai können im Breitensport wieder Trainings in Kleingruppen mit maximal fünf Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln stattfinden.
Im Leistungssport gelten weniger starke Einschränkungen, insbesondere dürfen Trainings auch mit mehr als fünf Personen stattfinden. Der Bundesrat sieht zudem vor, in den Profiligen den Spielbetrieb unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab 8. Juni 2020 zuzulassen.
Einreisebeschränkungen
Der Bundesrat will die Corona-bedingten Einreisebeschränkungen parallel zu den wirtschaftlichen Öffnungsetappen schrittweise lockern. Ab dem 11. Mai sollen zunächst die vor dem 25. März eingereichten Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum und aus Drittstaaten bearbeitet werden. Für Schweizer und EU-Bürger soll ab diesem Datum zudem der Familiennachzug in die Schweiz wieder möglich sein. Die Grenzkontrollen bleiben hingegen bestehen.
Grossveranstaltungen
Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bis Ende August 2020 verboten bleiben. Damit will er Planungssicherheit schaffen. An Grossveranstaltungen ist das Übertragungsrisiko stark erhöht und die Rückverfolgung einer Ansteckung nicht möglich. Die Hygienemassnahmen und Abstandsregeln können zumeist nicht eingehalten werden.
Neuansteckungen rückverfolgen
Um die Epidemie langfristig einzudämmen, hat der Bund ein Konzept für die Eindämmungsphase («Containment») erarbeitet. Sobald die Zahl der Neuansteckungen genügend gesunken ist, sollen alle Kantone mittels Befragungen die Übertragungsketten wieder flächendeckend rückverfolgen («Contact Tracing»). Sie sollen infizierte Personen frühzeitig entdecken und dafür sorgen, dass alle Personen mit Symptomen sich testen lassen können und nicht nur wie bisher die besonders gefährdeten oder hospitalisierten Personen. Positiv getestete Personen werden isoliert, wer mit ihnen Kontakt hatte, wird informiert und unter Quarantäne gestellt. Diese muss eingehalten werden, um die Infektionsketten zu unterbrechen.
Das Testen von Personen mit leichten Symptomen, die keiner Risikogruppe angehören, ist Teil der epidemiologischen Kontrolle. Diese Kosten gehen deshalb zu Lasten der Kantone. Das Testen von Personen mit schweren Symptomen oder erhöhtem Komplikationsrisiko wird wie bis anhin von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen.
Freiwillige App
Der Bevölkerung soll zudem eine digitale Applikation zur Verfügung gestellt, die Bluetooth-Funktechnik verwendet und ihre Nutzer informiert, wenn sie zu lange in der Nähe zu Infizierten gestanden sind. Diese App wird derzeit durch die Eidgenössisch Technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne zusammen mit dem Bund und der Science Taskforce entwickelt. Die Betroffenen können sich anschliessend über die Infoline des BAG beraten lassen.
Der Gebrauch der App ist freiwillig, die eigenen Daten sind allein für die Benutzer einsehbar und es werden keine Personendaten oder Ortsangaben genutzt. Ausserdem wird die App nur während der Dauer der Krise eingesetzt. Diese Grundprinzipien müssen aus Sicht des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten und der nationalen Ethikkommission garantiert sein.
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Dossiers: Gastronomie | Pandemie
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