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02.05.2020

Wie wird es weitergehen?

Was wir über den «Restart» wissen – und was noch nicht

Restaurants dürfen ab 11. Mai wieder öffnen. Die Unsicherheiten im Hinblick auf die Lockerungen sind gross. Was wir bisher wissen und welche Fragen noch offen sind.

Schon bald dürfen Restaurants wieder öffnen. Allerdings nur unter strengen Auflagen, die im Detail leider noch nicht bekannt sind. Ein vom Bund validiertes Schutzkonzept wird erst Anfang oder Mitte nächster Woche vorliegen. Wir versuchen, schon jetzt eine Übersicht zu geben.

Momentan sind folgende Auflagen mit Sicherheit bekannt:

1. Alle Gäste müssen sitzen.

2. An einem Tisch sind maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern erlaubt.

3. Zwischen den Gästegruppen sind zwei Meter Abstand oder trennende Elemente nötig.

4. Die Hygieneregeln des BAG sind zu beachten.

Zum Punkt 4: Mit «Hygieneregeln des BAG» sind vor allem gemeint: Abstand halten, gründlich Hände waschen, Hände schütteln vermeiden, ins Taschentuch oder in die Armbeuge niesen und husten, bei Symptomen zuhause bleiben.

Weitere Punkte lassen sich aufgrund von Äusserungen der Behörden erahnen:

1. Die vier Personen am Tisch müssen sich kennen. Fremde Personen dürfen sich nicht dazusetzen.

2. Es spielt keine Rolle, ob Speisen oder nur Getränke angeboten resp. konsumiert werden.

3. Ein validiertes Schutzkonzept wird in der Woche ab 4. Mai 2020 vorliegen.

Zum Punkt 1: Daniel Koch vom Bundesamt für Gesundheit wies öffentlich auf die Wichtigkeit hin, dass die vier Personen, die gemeinsam ins Restaurant dürfen, sich kennen. Dass sich an einen Vierer-Tisch zwei wildfremde Personen dazusetzen, geht nicht. Zum Punkt 2: Bundesrat Berset erwähnte an der Medienkonferenz explizit «Restaurants, Bars und Pubs». Es spielt also keine Rolle, ob Speisen oder nur Getränke angeboten resp. konsumiert werden.

Offene Fragen (nicht abschliessend):

1. Gibt es minimale Sitzabstände zwischen den Personen an den Tischen?

2. Wie werden die 2 Meter Abstand ausgelegt: von Tischkante zu Tischkante oder von Stuhllehne zu Stuhllehne?

3. Dürfen Gäste auf Barhockern an Hochtischen oder Theken sitzen?

4. Wie müssen «trennende Elemente» beschaffen sein? Wie hoch und breit müssen sie sein? Braucht es Materialien wie Plexiglas? Reichen beispielsweise ein Vorhang oder ein Paravent?

5. Dürfen Gruppen reservieren, wenn sie an einzelnen Vierertischen platziert werden?

6. Müssen die Gastronomen die Kontaktdaten der Gäste aufnehmen? Reicht es, wenn die Leute an den Tischen ihre Handynummern kennen oder austauschen?

7. Gibt es eine verbindliche Zahl von Personen, die sich in einem Raum befinden dürfen (die WHO empfiehlt 4 Personen pro 10 Quadratmeter)? Falls ja, wird jeder abgegrenzte Raum, jedes Geschoss, und der Aussenbereich einzeln gerechnet?

8. Dürfen Garderoben benutzt werden?

9. Dürfen Aussenbereiche ohne Baubewilligung über die bewilligten Flächen hinaus genutzt werden, solange es niemanden behindert?

10. Braucht es Markierungen am Boden für die Warteschlangen?

11. Gibt es Vorschriften betreffend Beschilderungen wie BAG-Hinweise oder «Lokal besetzt»?

12. Sind «Buffets» (z.B. Vorspeisen, Desserts) zugelassen?

13. In welchen Fällen ist ein Nasen-Mund-Schutz vorgeschrieben? Wie oft müssen die Masken gewechselt werden?

14. Wo müssen Desinfektionsspender zur Verfügung gestellt werden? Beim Eingang, bei den Toiletten?

15. Gibt es vorgeschriebene Reinigungs- und Desinfektionsintervalle, z.B. für Türgriffe, Stühle, Tische, Geländer, Kartenterminals, Touchscreens und andere Kontaktstellen?

16. Gibt es eine Pflicht, Desinfektionslösungen ins Reinigungswasser zu geben?

17. Besteht eine Dokumentationspflicht für Desinfektionen?

18. Wie nah dürfen die Mitarbeitenden den Gästen kommen? Sind das direkte Einsetzen von Tellern und das Nachschenken von Wein erlaubt?

19. Müssen Fiebermessen zur Verfügung stehen?

20. Wie ist mit Mitarbeitenden umzugehen, die einer Risikogruppe angehören?

21. Müssen Verantwortliche bestimmt werden, die die Einhaltung der Schutzmassnahmen regelmässig überprüfen und daran erinnern?

Die meisten dieser Fragen dürften vom Bund schon bald beantwortet werden. Wir hoffen, dass dies mit Verantwortungsgefühl und Pragmatismus erfolgt.

Unser Dachverband GastroSuisse wird allen Mitgliedern per Post Informationen, Merkblätter und Plakate zukommen lassen. Schutzmaterial wird durch die üblichen Branchenlieferanten angeboten. Ein Bezugsquellenregister wird erstellt.


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