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11.05.2020
Versicherungen müssen wegen Corona zahlen
Schutzausreden sind nachweislich falsch und konsumentenfeindlich
Epidemie-Versicherungen müssen für die durch Corona verursachten Schäden aufkommen. Zu diesem Schluss gelangt ein Rechtsgutachten, welches der Wirteverband Basel-Stadt zusammen mit GastroSuisse bei einer auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben hat. Die «NZZ am Sonntag» hat in ihrer gestrigen Ausgabe darüber berichtet. Wir haben aufgrund dieser Berichterstattung entschieden, transparent zu kommunizieren und das Gutachten zu veröffentlichen (Link unten).
Im Zuge von SARS (Infektionserkrankung der Atemwege) in den Jahren 2003/2004 und den damaligen Auswirkungen auf die Baselworld, haben zahlreiche Versicherungen die Gastro- und Hotelbranche animiert, durch Epidemien verursachte Schäden versichern zu lassen.
Nach der behördlich angeordneten Schliessung der Restaurationsbetriebe im März 2020 haben sich Gesellschaften wie «Basler Versicherung», «Esurance» und «Mobiliar» unverzüglich und kooperativ bereit erklärt, für den durch Covid-19 verursachten Schaden aufzukommen. Auch die «Helvetia» hat ihren Versicherten unterdessen ein substanzielles Angebot unterbreitet.
Insbesondere die «AXA», «Generali» und «TSM» wollten sich aber bis vor kurzem ihrer Leistungspflicht noch völlig entziehen. Auch der «Kassensturz» hat in seiner letzten Sendung über dieses Thema berichtet.
Die betroffenen Versicherten fühlen sich von diesen Instituten ungerecht behandelt. Der Wirteverband Basel-Stadt hatte daher von seinen Mitgliedern die Policen eingefordert und einen Versicherungsanwalt beauftragt, ein neutrales Gutachten zu erstellen. Weitere Kantonalverbände und GastroSuisse haben sich in der Folge angeschlossen.
Die Rechtsexperten gelangten im nun publizierten Gutachten zum klaren Schluss, dass die Versicherungen sehr wohl für die verursachten Schäden aufkommen müssen. Mittlerweile wurden intensive Verhandlungen mit mehreren Versicherungen aufgenommen.
Führen diese Verhandlungen nicht zu vernünftigen Lösungen, so wird es zwangsläufig zu Prozessen kommen. Weiter würde evaluiert, welche branchenfreundlichen Versicherungen den Mitgliedern zukünftig noch zu empfehlen wären.
Parallel wird in den kommenden Tagen mit Spannung ein weiteres Gutachten zum selben Thema erwartet, welches der Ombudsmann für Versicherungen in Auftrag gegeben hat. Auch dieses Gutachten dürfte zum selben Schluss gelangen, wie aus gut unterrichteten Kreisen zu erfahren war.
- Gutachterliche Stellungnahme vom 3. April 2020 (PDF)
- Epidemie-Versicherungen dürfen Leistungen nicht verweigern
- Offener Brief an die Versicherungen: So glasklar sind Eure AGB nicht!
Dossier: Pandemie
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=7245
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