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21.05.2020
Kurzarbeit: Inhaber gehen ab 1. Juni 2020 leer aus
Auch in Betrieben, die noch geschlossen sind!
Völlig überraschend und in keiner Weise nachvollziehbar: Ab 1. Juni erhalten mitarbeitende Gesellschafter keine Kurzarbeitsentschädigung mehr. Das betrifft auch Inhaberinnen und Inhaber von Betrieben, die geschlossen bleiben müssen!
Vorübergehend gab es immerhin eine Pauschale von 3320 Franken pro Monat. Nun hat der Bundesrat entschieden, wieder zum alten Modell zurückzukehren. Das ist höchst ungerecht, weil mitarbeitende Gesellschafter seit Jahrzehnten Beiträge in die Arbeitslosenversicherung abliefern.
Es gibt weiterhin Betriebe, die geschlossen bleiben müssen. Solange Unterhaltungsangebote und die Bewirtung von stehenden Gästen untersagt sind, können Musik-Bars, Billard-Pubs, Konzertlokale und Clubs schlicht nicht öffnen. Mitarbeitende Gesellschafter und andere «arbeitgeberähnliche Personen» wie Bewilligungsinhaber Betriebe erhalten ab Juni keinen müden Franken mehr aus der Arbeitslosenkasse.
- Erwerbsausfall: Letzte definitive Beitragsverfügung massgebend
- Geschlossene Betriebe: Kurzarbeit weiterhin möglich
- Lücke bei Aushilfen auf Abruf wird geschlossen
Dossiers: Pandemie | Sozialversicherungen
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