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03.07.2020

Müssen Restaurants den Mindestabstand einhalten?

Einzelregistrierung als Ausweg für besonders kleine Lokale

Zwischen den Gästegruppen braucht es grundsätzlich 1.5 Meter Abstand oder ein trennendes Element. Eine anhaltende Unterschreitung des Abstands ist jedoch zulässig, wenn dies wegen der Art der Aktivität, wegen örtlicher Gegebenheiten, aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist.

Der Betrieb begründet im unterzeichneten «Schutzkonzept», weshalb er den Mindestabstand nicht einhalten kann. Betriebliche oder wirtschaftliche Gründe können beinhalten, dass die Sitzplatzkapazitäten zur Deckung der Betriebskosten nicht ausreichen würden, oder dass die räumlichen Gegebenheiten die Einhaltung des Mindestabstandes nicht oder nur aufwendig zulassen.

Kommt es während mehr als 15 Minuten ohne Umsetzung von Schutzmassnahmen zu einer Unterschreitung des erforderlichen Abstands, müssen die Kontaktdaten der anwesenden Personen erhoben werden. Dazu gehören Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer und die Sitzplatz- oder Tischnummer.

Bei Familien oder anderen Gruppen mit untereinander bekannten Personen sowie in Gästebereichen, in denen die Konsumation sitzend an Tischen erfolgt, genügt die Erfassung der Kontaktdaten nur einer Person der betreffenden Familie oder Gruppe.

Bei Veranstaltungen ohne Sitzplätze mit mehr als 300 Personen braucht es die Angabe des Sektors, in dem sich die Person aufhalten wird. In Gästebereichen, in denen die Konsumation stehend erfolgt, muss zusätzlich auch die Ankunfts- und Weggangzeit registriert werden.

Der Betreiber hat die anwesenden Personen über die voraussichtliche Unterschreitung des erforderlichen Abstands und das damit einhergehende erhöhte Infektionsrisiko zu informieren. Die Gäste müssen zudem darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass die zuständige kantonale Stelle die Kompetenz hat, eine Quarantäne anzuordnen, falls es Kontakte mit Covid-19-Erkrankten gab.

Im selben Betrieb sind sowohl stehende als auch sitzende Konsumation möglich. Die entsprechenden Gästebereiche sind jedoch zu trennen. Es müssen nicht zwingend von jedem Gast Kontaktdaten erfasst werden, wenn stehend bestellt und sitzend konsumiert wird.

Um auf die Frage im Titel zurückzukommen: Restaurants können die Mindestabstände unterschreiten, wenn sie – wie die Diskotheken – ihre Gäste registrieren (neuerdings müssen die Angaben verifiziert werden) und auf das Quarantänerisiko hinweisen. Letzteres wird viele davon abhalten, auf die Abstandsregeln zu verzichten. Für besonders kleine Lokale, gewisse Kneipen oder Restaurants mit besonderen Raumverhältnissen kann es aber eine Option sein. Für Musik-Bars und Clubs sowieso.

Kontaktdaten registrieren

Konsequente Gästeregistrierung als Alternative zum Mindestabstand.


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