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14.08.2020
In Bern müssen sich Restaurantgäste registrieren
Kantonsregierung verschärft Registrierungspflicht
Im Kanton Bern ist in Innenräumen von Restaurants ab 17. August 2020 mindestens eine Person pro Gästegruppe verpflichtet, ihre Kontaktdaten anzugeben.
Neu müssen in Restaurants sowie in Bars und Clubs die Gäste nebst Namen auch ihr Geburtsdatum und ihre vollständige Adresse nennen. Das hat der Berner Regierungsrat beschlossen und die entsprechende Verordnung angepasst. Das Bundesgesetz sieht lediglich eine Registrierungspflicht vor, wo der 1.5-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann.
Nicht erhoben werden müssen die Kontaktdaten von Gästegruppen, die sich ausschliesslich im Aussenbereich aufhalten. In Innenräumen sei die Ausbreitungsgefahr des Virus höher, schreibt der Kanton Bern in einer Mitteilung. Zudem seien Kontrollen draussen schwieriger umzusetzen.
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Dossier: Pandemie
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