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29.10.2020

Hotellerie fordert 500 Millionen Franken Härtefallhilfen

Düsteres Szenario für Beherbergungsbranche

Die neuen Corona-Massnahmen auf Bundesebene bringen die Schweizer Hoteliers in eine dramatische Lage. Der Branchenverband Hotelleriesuisse fordert ein Unterstützungspaket.

Um in der Beherbergungswirtschaft eine Konkurs- und Kündigungswelle ab 2021 abzufedern, fordert die Beherbergungsbranche mit einem neuen Positionspapier umfangreiche Unterstützungsmassnahmen.

Hotelleriesuisse zeichnet ein düsteres Szenario. Nach einem katastrophalen Frühjahr und – je nach Region – zufriedenstellender Sommersaison erwarten die Hotels in der Wintersaison deutlich tiefere Auslastungen und grosse Einbussen, wie aus einer Branchenumfrage hervorgeht.

Zu diesem Schluss kommt auch die Konjunkturforschungsstelle der ETH, die für das Tourismusjahr 2020 Rückgange um bis zu 50 Prozent prognostiziert. Der Umsatzverlust in der Hotellerie dürfte rund 1.6 Milliarden und für den gesamten Tourismus über 10 Milliarden Franken betragen.

Die jüngsten Einschränkungen auf Bundesebene würden in der Summe eine schwere Störung der touristischen Wertschöpfungskette auslösen, schreibt Hotelleriesuisse. Die zweite Welle sei noch lange nicht ausgestanden. Mit einer langsamen Erholung könne erst im Verlaufe des nächsten Jahres, mit einer Normalisierung frühestens 2022 gerechnet werden.

Deshalb sei insbesondere die Unterstützung wirtschaftlicher Härtefälle, analog Artikel 12 des Covid-Gesetzes, rasch und schweizweit nach einheitlichem Kriterienraster durch Bund und Kantone zu gewährleisten.

Betroffene Betriebe, die vor der Krise marktfähig waren, sollen A-fonds-perdu-Beiträge bekommen. Der Branchenverband rechnet dabei mit 500 Millionen Franken, um den Schaden einigermassen in Grenzen zu halten.

Falls es erneut zu einem gebietsweisen oder schweizweiten Lockdown kommen sollte, würden zahlreiche Hotels nicht überleben, schreibt der Verband. «Damit stehen das touristische Erbe und die Tourismustradition der Schweiz unmittelbar auf dem Spiel, weshalb Bund und Kantone in der Pflicht stehen, ergänzend ein touristisches Notprogramm aufzusetzen».

Betroffene Unternehmen sollen daher einen monatlichen Anspruch auf Ersatz der fixen Betriebskosten erhalten, wenn eine zu definierende Verlustschwelle überschritten wird. In Anlehnung an die Härtefall-Regelung im Covid-Gesetz können als Richtwerte Einbussen von 40 Prozent zum Anspruch am Notprogramm berechtigen.


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