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03.12.2020
Winterfeste Aufbauten auf Allmend nicht möglich
Regierung beantwortet Interpellation von LDP-Grossrat Michael Hug
In der deutschen Stadt Bad Nauheim dürfen Gastronomen diesen Pavillons nutzen, um durch die Corona-Massnahme weniger Plätze zu verlieren. Die Stadt Zürich erlaubt bis Mitte Februar Zelte auf öffentlichem Grund, und auch der Kanton Solothurn kommt den Wirten entgegen. In Basel-Stadt sei diese nicht möglich, schreibt der Regierungsrat auf eine Interpellation von Michael Hug (LDP).
Aufgrund der bestehenden Gesetzesgrundlage könne eine temporäre Massnahme nicht erlaubt werden. Überbauungen von Boulevardflächen mittels Zeltaufbauten oder Pavillons seien gemäss § 37 der Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRV) nicht bewilligungsfähig.
Selbst bei einer vorübergehenden Ausserkraftsetzung der Verordnung wäre zu bedenken, dass bei Aufbauten auf öffentlichem Grund grundsätzlich ein ordentliches Baubewilligungsgesuch inklusive Planauflage bei der Allmendverwaltung einzureichen wäre. Vom jetzigen Zeitpunkt ausgehend könnte ein allfällig positiver Bauentscheid frühestens im Februar 2021 gefällt werden. Auch sei zu beachten, dass das ordentliche Baubewilligungsverfahren nur bestimmte Bauten an bestimmten Orten zulasse. Eine Gleichbehandlung der Branche wäre nicht möglich.
Der Regierungsrat sei sich der schwierigen Situation, in der sich die Gastronomiebranche befindet, sehr bewusst. Aus diesem Grund nutze der Kanton schon heute seinen Ermessenspielraum zugunsten der Gesuchstellenden so weit wie gesetzlich möglich aus. Für die kommende Wintersaison werde den boulevardnutzenden Gastronomiebetrieben nebst bereits baubewilligten Sonnenstoren und der Ausnahmeregelung für den Einsatz von Elektroheizstrahlern auch der Einsatz von möglichst transparenten seitlichen Windschutzwänden ermöglicht.
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Dossiers: Allmend | Pandemie
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