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05.12.2020

Eine brutale Umsatzschwelle

Härtefallmassnahmen des Bundes sind ein Fehlkonstrukt

Maurus Ebneter
Maurus Ebneter

Die Härtefallmassnahmen des Bundes weisen schwerwiegende Konstruktionsmängel auf, die zu Fehlanreizen und himmelschreienden Ungerechtigkeiten führen. Einfach nur krank!

So wie die Härtefallhilfe beim Bund konstruiert ist, kommt es zu Ungerechtigkeiten und Wettbewerbsverzerrungen. Zu den Bedingungen gehört nämlich, dass der Jahresumsatz 2020 eines Unternehmens unter 60 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019 liegt. Die Einbusse von 40 Prozent ist eine harte Grenze: Wer «nur» 39.99 Prozent einbüsst, hat Pech gehabt und erhält keine Beiträge aus dem Bundestopf!

Das führt zur absurden Situation, dass die Konkurswahrscheinlichkeit von Betrieben mit 30 bis 40% Umsatzverlust höher ist als diejenige von Unternehmen mit mehr als 40 Prozent Einbusse. Im kostenintensiven Gastgewerbe werden wohl sogar Betriebe mit 20 oder 25 Prozent Einbusse stärker gefährdet sein als solche, deren Umsatzverlust knapp über 40 Prozent liegt.

Diese Ungerechtigkeit wird noch grösser, wenn man weiss, dass manche Gastronomen nur deshalb weniger als 40 Prozent einbüssen, weil sie übermenschliche Anstrengungen unternahmen, während andere über 40 Prozent liegen, weil sie nur noch beschränkt öffneten und das Angebot reduzierten.

Es gibt Betriebe, die jetzt besser bis Ende Jahr schliessen, weil sie nur so die geforderte Schwelle erreichen. Andere, die genau gleich ums Überleben kämpfen, haben bereits etwas zu viel Umsatz erzielt und so den Anspruch auf Bundeshilfe verwirkt.

All die Experten in Bundesbern haben nicht fertiggebracht, was jeder Sekundarschüler mit gesundem Menschenverstand getan hätte: eine Tabelle mit abgestuften Hilfsmassnahmen erstellen, die auch Betrieben mit «nur» 20 bis 40 Prozent eine Perspektive gegeben hätte. In was für einem Elfenbeinturm leben die Bundesbeamten und Politiker eigentlich?

Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt


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