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08.12.2020
Ein Grund zur Freude – und acht Gründe zum Ärgern
Der Basler Lockdown ist und bleibt unverhältnismässig
Es gibt einen Grund zur Freude: Schön, dass die Baselbieter, Solothurner und Aargauer Wirte weiter offenhalten dürfen! Auch wenn die Auflagen streng sind, so ist es doch besser, noch regelmässig Einnahmen zu haben.
Und es gibt acht Gründe zum Ärgern:
1. Basel-Stadt verlängert die Schliessung der Restaurationsbetriebe um eine Woche, bis und mit 20. Dezember 2020. Dieser Alleingang ist und bleibt völlig unverständlich. Er treibt Hunderte von Betrieben in den Ruin!
2. Der Lockdown ist unverhältnismässig. Mit isolierten Massnahmen auf 37 Quadratkilometern kann die Wirkung auf die Entwicklung der Pandemie nicht so gross sein, als dass man damit solch schwerwiegende wirtschaftliche Folgen rechtfertigen könnte.
3. Restaurationsbetriebe sind keine Treiber des Infektionsgeschehens, zumal bei uns strenge Schutzkonzepte umgesetzt werden. Nun verlagern sich Treffen und Feiern weiterhin ins Private, wo es nachweislich zu vielen Ansteckungen kommt!
4. Der Basler Lockdown ist undifferenziert, weil er nicht zwischen Innen- und Aussenplätzen, zwischen Hotspots und Aussenquartieren, zwischen Tagesgeschäft und Nachtleben unterscheidet.
5. Der Basler Lockdown führt zu Rechtsungleichheit: Wieso dürfen Betriebskantinen Mittagessen verkaufen, Restaurants aber Arbeitnehmende aus der näheren Umgebung nicht verpflegen?
6. Warum darf eine Trauergesellschaft (mit maximal 15 Personen) nicht als geschlossene Gesellschaft in einem Restaurant bewirtet werden? Basel-Stadt zwingt die Trauernden, in die Region oder ins Private auszuweichen.
7. Die Regierung verliert an Glaubwürdigkeit. Bisher hat das Basler Gastgewerbe die Massnahmen gegen Covid-19 stets mitgetragen. Doch den isolierten Lockdown verstehen wir nicht!
8. Die Verlängerung des Lockdowns wurde vom Kanton kommuniziert, ohne zusätzliche Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen mit einem Wort zu erwähnen.
Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt
- Basler Gastbetriebe in existenzieller Not
- Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung
- Härtefallmassnahmen des Bundes sind ein Fehlkonstrukt
Dossier: Pandemie
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=7610
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