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11.12.2020
Eine nüchterne Betrachtung, die ernüchtert
Ein Beitrag von Dragan Rapic
Lockdown. Slowdown. Lockerung. Sperrstunde. Schliessen. Öffnen. Kantonal. Überregional. National. Das sind nur einige der Schlagwörter, die uns in den vergangenen Monaten begleitet und beschäftigt haben – neben der eigentlichen Kernaufgabe: Die unternehmerische Führung und Umsetzung eines gastronomischen Betriebs. Zeit also für eine nüchterne Betrachtung – pünktlich zum Jahresende.
Es ist ein schmaler Grat, einerseits die Verantwortung für die Gesundheit zu tragen und andererseits Wirtschaft nicht abzuwürgen. Um diesen Balanceakt beneide ich die Politiker kein bisschen, weil es schlicht unmöglich ist, es allen recht zu machen.
Was anfangs glaubwürdig an uns getragen worden ist, ist nun mit seiner Ruckartigkeit zusehends schwer(er) nachvollziehbar und man wird den Eindruck nicht los, dass wir den «roten Faden» verloren haben, weshalb die Solidarität für die beschlossenen Massnahmen mit jedem Tag zu sinken scheint.
Zur Bewältigung dieser «Jahrhundert-Pandemie» hat uns der Staat einige überlebenswichtige Instrumente zur Verfügung gestellt – allen voran die Kurzarbeit mit deren Entschädigungen und die unglaublich schnelle Möglichkeit der Covid-Kredite. Da dürfen wir uns keine Sekunde beklagen und müssen einfach nur dankbar dafür sein. Das will ich hier klarstellen.
Dennoch kommen wir um eine nähere Betrachtung nicht herum – jetzt, wo sich diese Instrumente in unserem Alltag eingependelt haben und klar ersichtlich ist, wie sich dies auf das reelle unternehmerische Leben auswirkt.
Der baselstädtische Lockdown, der uns seit dem 23. November 2020 wirtschaftlich lähmt, zeigt schonungslos auf, dass die Instrumente leider nicht ausreichen.
Trugschluss Personalkosten und Covid-Kredit
Da wäre das Thema Kurzarbeit. Eines der zentralen Hilfsinstrumente, das den Unternehmen vom Staat zur Verfügung gestellt wird. Dabei ist allerdings festzuhalten, dass mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) zwar der Lohnanteil der Angestellten gedeckt werden kann, aber die Familienausgleichs- und Pensionskasse für den Arbeitgeber weiterhin einen immensen Kostenblock darstellen, der zwingend zu den Personalkosten dazugerechnet werden muss.
Das gleiche gilt für die angesammelten Ferien- und Feiertagsguthaben, die beim Arbeitgeber hängen bleiben. Mit der KAE sind ergo nicht die Personalkosten gedeckt, sondern lediglich ein Teil davon. Alles andere ist schlicht ein Trugschluss.
Und der Covid-Kredit? Wer diesen in Anspruch genommen hat, ist zumindest in der Lage die Liquidität zu gewährleisten – unsere unternehmerische Luft, die wir zum Atmen brauchen und nicht zuletzt den wirtschaftlichen Totalkollaps verhindert (oder hinausgezögert?) hat.
So hilfreich dieses Instrument auch ist, die Mittel sind einerseits nicht unerschöpflich und andererseits bleibt ein Kredit halt eben ein Kredit – man verschuldet sich in dieser prekären Situation also noch zusätzlich, wenn man überleben möchte, weil die Reserven in den letzten Monaten verbraucht worden sind.
Als im Frühling die Umsetzung der Kredite gesprochen wurden, konnte noch niemand ahnen, wie lange Covid-19 unser gesellschaftliches und unternehmerisches Leben auf den Kopf stellen wird. Die Situation heute, kurz vor Weihnachten, hat sich nicht nur nochmals zusätzlich verschärft, sondern der Zweck dieses Kredits hat sich unterdessen verändert. Und genau dieser Umstand muss auf politischer Ebene, so mühsam es sein mag, erneut aufgerollt werden.
Ja, und dann ist da noch die Härtefallhilfe, bei welcher ich persönlich ziemlich skeptisch bin, wie gross der echte Nutzen dieses Hilfsinstruments schlussendlich sein wird. Seien wir ehrlich, ein grosser Teil der Unternehmen in unserer Branche kann die gestellten Anforderungen für einen Anspruch nie und nimmer kumulativ erfüllen.
Die Messlatte, die es natürlich braucht, ist wahrscheinlich zu hoch und dadurch schlicht realitätsfremd! Deshalb ist dieses Tool, in der jetzigen Form und Formulierung, zwar da, aber vermutlich nicht zweckreich, sondern nur ein politisches Angebot, bei welchem man sich bewusst ist, dass es die meisten ja gar nicht in Anspruch nehmen werden können…
Ein weiterer springende Punkt ist zudem, dass die Härtefallhilfe selbst, welche im Spätsommer beschlossen worden ist, für die Einbussen der 1. Welle gedacht sind. Dass dies nun mit dem jetzigen Lockdown versucht wird in Verbindung zu bringen, obwohl genau dieses Instrument nichts damit zu tun hat, ist in der Sache einfach nur enttäuschend. Da werden Äpfel mit Birnen verglichen.
Auf den politischen Absturz zum Thema «Reduktion von Geschäftsmieten» möchte ich hier schon gar nicht eingehen – sie muss aber auf der unserer (Fix-)Kostenseite zwingend mitberücksichtigt werden.
Das Richtige fordern
Beim zweiten Lockdown in Basel-Stadt ist unternehmerisch von zentraler Bedeutung, dass uns die Einnahmen (in der Hochsaison) unwiderruflich weggenommen worden sind, ohne die Kostenseite entsprechend anzupassen. Deshalb schlage ich einen «Umsatzersatz», als Fixkostenzuschuss, vor, um die laufenden Kosten zu berücksichtigen.
Die Unternehmen sollen als Entschädigung (à fonds perdu) ein Drittel des Vorjahresumsatzes (2019) in den Monaten November und Dezember bekommen (verlängert sich der Lockdown, verlängert sich entsprechend auch der Anspruch). Da im November 2020 die Massnahmen erst ab dem 23. in Kraft getreten sind, wäre ein «Pro-Rata-Temporis»-Ansatz nichts anderes als fair.
Dieses Prinzip lehnt sich an die Unterstützung, die unsere Branche in den Nachbarländern bekommt, an. Sie setzt es allerdings in ein «reelles» Verhältnis zu unseren Rahmenbedingungen (v.a. KAE) in der Schweiz – ausgehend davon, dass mindestens rund ein Drittel der laufenden (Fix-)Kosten hierzulande nicht gedeckt werden kann. Deshalb wären Pauschalforderungen von 70% oder 80% des Vorjahresumsatzes im entsprechenden Monat utopisch.
Win-Win-Situation
Mit dem Vorschlag eines Fixkostenzuschusses könnte man einen pragmatischen und zielgerichteten Anspruch in die Wege leiten – in der Hoffnung eine «Win-Win-Situation» zu generieren. «Win» für die Regierung – mit einer verhältnismässig «günstigen» Variante, die schnell umsetzbar ist, Goodwill gezeigt und bei welcher Verantwortung übernommen wird. «Win» für die Branche und Unternehmen – da eine Konkurswelle verhindert/abgefedert wird, mit welcher sich der Branchenverband konstruktiv und erfolgreich dafür eingesetzt hat.
Solidarität – in beide Richtungen
Es ist besorgniserregend zu sehen, dass unsere Lebenswerke, teilweise rücksichtslos, vernichtet werden. Jeder Direktbetroffene weiss, was ich damit meine. Die von der Politik geforderte Solidarität, die Massnahmen mitzutragen und somit unsere Gesundheit zu schützen, erfordert allerdings ebenso eine politische Solidarität, die entstandenen Kosten zu verantworten.
Wer das von sich weist, macht sich das Leben etwas gar einfach – deshalb sind unsererseits vernünftig begründbare Forderungen angebracht, damit wir am Schluss nicht vor einem ernüchternden Scherbenhaufen stehen.
Dragan Rapic
Inhaber Rhypark / Restaurant Roots
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Dossiers: Gastronomie | Pandemie
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