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16.02.2021
Obergrenze pro Betrieb statt pro Unternehmen
WAK-S empfiehlt Bundesrat Anpassungen bei der Härtefallverordnung
Die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Ständerats (WAK-S) hat eine Reihe von Empfehlungen an den Bundesrat zum Entwurf zur Änderung der Härtefallverordnung verabschiedet, der sich derzeit bei den Kantonen in der Vernehmlassung befindet. Gegenstand der Empfehlungen sind die Frage, wie Unternehmen mit Filialen zu behandeln sind, sowie die Höhe und die Modalitäten der A-fonds-perdu-Beiträge für Grossunternehmen.
Die Kommission spricht sich mit 8 zu 4 Stimmen dafür aus, dass Unternehmen mit klar abgrenzbaren Filialen bzw. Betriebsstätten Härtefallhilfen für jede Filiale bzw. für jede Betriebsstätte beanspruchen können, dies sowohl für Niederlassungen in verschiedenen Kantonen als auch für solche im selben Kanton.
In den Augen der Kommissionsmehrheit wird so verhindert, dass diese Unternehmen – insbesondere gegenüber Franchiseunternehmen – benachteiligt werden. Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung befürwortet die Kommission, dass für ausserkantonale Betriebsstätten bzw. Filialen der jeweilige Kanton und nicht der Sitzkanton des Unternehmens zuständig ist.
Mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen ist die Kommission zudem der Meinung, dass die Hilfe für solche Unternehmen auch mit einer Erhöhung der Höchstgrenzen für die A-Fonds-perdu-Beiträge verbessert werden könnte.
Im Weiteren hat die Kommission über die im Verordnungsentwurf vorgesehene Möglichkeit für die Kantone diskutiert, den A-fonds-perdu-Beitrag pro Unternehmen auf höchstens 8 Millionen Franken zu erhöhen, wenn die Eigentümer zusätzliches Eigenkapital einbringen oder Fremdkapitalgeber auf ihre Forderungen verzichten (Art. 8 Abs. 2bis).
Die Kommission hält diesen Mechanismus einhellig für zu starr, weshalb sie den Bundesrat ersucht, Flexibilisierungen zu prüfen (so könnte z.B. anstelle dieses Mechanismus eine Pflicht zur Rückzahlung der Beiträge bei einem späteren Verkauf des Unternehmens eingeführt werden).
Mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt die Kommission dem Bundesrat, die Pflicht für die Eigentümer, zusätzliches Eigenkapital einzubringen, auf den 5 Millionen Franken übersteigenden Anteil zu beschränken. Mit einer knapperen Mehrheit (6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung) schlägt die Kommission dem Bundesrat gar vor, noch weiter zu gehen und diese Anforderung ganz zu streichen.
Zu guter Letzt ist die Kommission der Auffassung, dass der Bundesrat den Unternehmen neben den Finanzhilfen auch Perspektiven und Planungssicherheit geben muss, damit sie die Zukunft angehen können. Der Bundesrat soll insbesondere präzisieren, nach welchen Kriterien die schrittweise Öffnung der Wirtschaft zu erfolgen hat.
Lancierung eines Impulsprogramms für den Schweizer Tourismus
Die Kommission hat zudem einstimmig eine Kommissionsmotion beschlossen, welche den Bundesrat beauftragt, ein zeitlich befristetes Impulsprogramm für den stark von der Covid-19-Krise betroffenen Schweizer Tourismus zu schaffen. Sie möchte mit dieser Motion anstehende Investitionen in der Branche erleichtern, denn sie hält es für äusserst wichtig, dass die Erholung des Sektors so rasch wie möglich gefördert wird.
Mit 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten beantragt die Kommission ihrem Rat zudem, die Motion von Ständerat Hans Stöckli zu unterstützen, die den Bundesrat beauftragt, ein Impulsprogramm für die Sanierung von Beherbergungsbetrieben im alpinen Raum zu schaffen.
Die Kommission hat am 15. Februar 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Levrat Christian (SP/FR) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Guy Parmelin und von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.
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Dossiers: Kapitalbeschaffung | Pandemie
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