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25.02.2021
Müssen grosse Unternehmen die Härtefallgelder zurückzahlen?
WAK-S berät über Änderungen am Covid-19-Gesetz
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat mehrere Änderungen am Entwurf des Bundesrates vorgenommen, namentlich bei den Härtefallregelungen. Brisant ist die Forderung nach einer «Earn-Out-Klausel». Sie würde dazu führen, dass Unternehmen mit mehr als fünf Millionen Franken Jahresumsatz einen Teil der Härtefallgelder zurückzahlen müssten.
Gegenstand der Diskussionen über die Änderung des Covid-19-Gesetzes waren vor allem die Härtefallbestimmungen. Die Kommission hat hier die meisten Anträge des Bundesrates angenommen, beantragt aber ohne Gegenstimme, dass die Unternehmen, die vor dem 1. Oktober 2020 gegründet wurden (und damit nicht mehr nur jene, welche vor dem 1. März 2020 gegründet wurden), ebenfalls berücksichtigt werden.
Die Kommission beantragt zudem mit 7 zu 6 Stimmen, den Finanzierungsanteil des Bundes an den Härtefallmassnahmen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Millionen Franken von 70 auf 80 Prozent zu erhöhen. Dies generiert für den Bund zusätzliche Kosten von 600 Millionen Franken, weshalb der Verpflichtungskredit von 8.2 Milliarden Franken (Entwurf 2) um diesen Betrag erhöht wurde.
Keine A-fonds-perdu-Beiträge für mittelgrosse und grosse Unternehmen?
Ausserdem möchte die Kommission eine Bestimmung ins Gesetz aufnehmen, die vorsieht, dass A-Fonds-perdu-Beiträge von mehr als 1 Million Franken an Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 5 Millionen Franken in bestimmten Fällen zumindest teilweise zurückgefordert werden können. Sie hat die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Bestimmung auszuarbeiten, welche die WAK-S dann an einer zusätzlichen Sitzung zu Beginn der Frühjahrssession beraten wird.
Details zu diesem brisanten Punkt sind bisher kaum durchgesickert. Offenbar möchte der Bundesrat, dass Härtefallgelder aus der vom Bund finanzierten 3-Milliarden Tranche, die für Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Franken Jahresumsatz reserviert ist, über Gewinnabschöpfungen in den nächsten Jahren zurückbezahlt werden.
Kurzarbeitsentschädigungen bei tiefen Einkommen
Bei der Arbeitslosenversicherung hat die Kommission den Antrag des Bundesrates angenommen, zusätzlich höchstens 66 Taggelder vorzusehen. Der Antrag, die Anzahl Taggelder auf 107 zu erhöhen, um auch die Personen einzubeziehen, die im Januar und Februar 2021 arbeitslos geworden sind, wurde mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Die Kommission beantragt im Weiteren, die Regelung für die Kurzarbeitsentschädigung bei tiefen Einkommen bis Ende Juni 2021 (statt nur bis März 2021) zu verlängern. Ferner hat die Kommission ohne Gegenstimme dem Vorhaben des Bundesrates zugestimmt, erneut Zusatzbeiträge zu entrichten, um die Kosten der im Jahr 2021 ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen zu decken.
Sonntagsverkäufe sollen Konjunktur ankurbeln
Die Kommission hat darüber hinaus zahlreiche Anträge zu Aspekten beraten, die nicht vom Entwurf des Bundesrates abgedeckt sind. So hat sie mit 7 zu 5 Stimmen einen Antrag angenommen, wonach die Kantone in den Jahren 2021 und 2022 bis zu 12 offene Verkaufssonntage pro Jahr vorsehen dürfen, damit die Geschäfte die Verluste kompensieren können, die durch die behördlichen Schliessungen entstanden sind.
Schnellere Öffnungsschritte gefordert
Bei ihren Beratungen hat die Kommission auch Anliegen betreffend die Wiederaufnahme des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens diskutiert. Für die WAK-S ist klar, dass das Management der gesundheitlichen Krise – schon nur aus institutionellen Gründen – beim Bundesrat bleiben muss.
Aus Sorge um die grossen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise möchte die Kommission den Bundesrat jedoch einladen, den Rhythmus des Ausstiegs aus dem Lockdown zu beschleunigen, unter dem Vorbehalt, dass die epidemiologische Entwicklung dies zulässt.
Mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die WAK-S einen Brief an den Bundesrat verabschiedet, in welchem sie zu Lockerungen für die Gastronomiebetriebe (Öffnung der Terrassen ab dem 1. März und Wiedereröffnung per 15. März), bei Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport (Publikum ab dem 15. März) und bei religiösen Veranstaltungen und Gottesdiensten (mehr als 50 Personen an Ostern) anregt.
Ausserdem empfiehlt sie die 5-Personen-Regel wegen ihrer negativen Folgen auf das soziale Leben so bald wie möglich aufzuheben. Um nochmaligen Schliessungen vorzubeugen hält die Kommission eine möglichst breite Teststrategie für entscheidend. Sie hat deshalb mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, ihrem Rat eine neue Bestimmung im Covid-19-Gesetz zu beantragen, wonach der Bund die Durchführung von Covid-19-Tests fördert und die ungedeckten Kosten trägt.
Die Kommission hat am 23. Februar 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Levrat Christian (SP/FR) und in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.
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Dossiers: Kapitalbeschaffung | Pandemie
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