Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.
13.04.2021
Entscheidungsfindung des Bundesrates ist rechtswidrig
Fundiertes Gutachten bezüglich der Corona-Massnahmen
Ein umfassendes Gutachten von der renommierten Professorin Dr. Isabelle Häner (Universität Zürich) und von Dr. Livio Bundi vom 12. April 2021 zeigt auf, dass der Bundesrat bei der Verordnung der Corona-Massnahmen eine rechtswidrige Entscheidungsfindung vornimmt. Das Gutachten kommt unter anderem zum Schluss, dass der Bundesrat die Corona-Richtwerte anpassen und erweitern muss.
Der Bundesrat ist mit Blick auf seine anstehenden Entscheidungen betreffend Massnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie verpflichtet, für eine verhältnismässige Gefahrenabwehr geeignete und nachvollziehbare Kriterien und Richtwerte aufzustellen, welche nebst der epidemiologischen Lage auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen berücksichtigen – ansonsten sind insbesondere Betriebsschliessungen nicht gerechtfertigt.
Die vom BAG publizierten Indikatoren und Richtwerte für den nächsten Öffnungsschritt bzw. die nächste Verschärfung erweisen sich als ungeeignet sowie unvollständig und vermögen in keiner Weise, die von Art. 1a Covid-19-Gesetz (neu in Kraft seit 20. März 2021) sowie der Bundesverfassung gestellten Anforderungen an die Entscheidungsfindung abzubilden. Ein auf die derzeitigen BAG-Richtwerte abgestützter bundesrätlicher Entscheid wäre als verfassungs- und gesetzeswidrig einzustufen.
Es muss verneint werden, dass die derzeitigen BAG-Richtwerte zu einer richtigen Entscheidungsfindung für eine verhältnismässige Gefahrenabwehr beizutragen vermögen. Wichtig wäre in epidemiologischer Hinsicht etwa der Indikator der Über-/Untersterblichkeit basierend auf einer altersspezifischen Sterblichkeit.
Der Bundesrat hat zudem Indikatoren und Richtwerte zu schaffen, welche dazu geeignet sind, auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte insbesondere im Zusammenhang mit seinen bislang angeordneten Massnahmen in seine Entscheidungsfindung miteinzubeziehen. In Frage käme dafür etwa der Indikator der Arbeitslosenquote pro Branche oder die Anzahl der Hospitalisierungen in psychiatrischen Kliniken.
- Wirtschaftskommission des Nationalrats fordert Öffnungsschritte
- Die Schweizer Demokratie im Stresstest: Raus aus dem Lockdown!
- Dehoga: «Zweifel an der Verfassungsmässigkeit wachsen»
Dossier: Pandemie
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=7861
Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!