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03.05.2021
Ist Shisha-Rauchen auf der Terrasse verboten?
BAG präzisiert Regelungen für Aussengastronomie
Die Erläuterungen des Bundesamts für Gesundheitswesen zur Covid-19 Verordnung wurden per 27. April 2021 angepasst. Es wurden einige Präzisierungen betreffend Maskentragpflicht am Tisch aufgenommen.
Neu werden explizit auch Hotelrestaurants und Betriebskantinen genannt, wenn es um die Maskentragpflicht am Tisch geht. Auch für deren Gäste gilt, dass die Maske «nur während der Konsumation von Speisen und Getränken abgezogen werden darf».
Konkret bedeutet das: «Gäste, die ihre Bestellung noch nicht erhalten haben, oder die nur noch für Gespräche oder zum Gesellschaftsspiel am Tisch sitzen und dabei nur punktuell z.B. ein Getränk konsumieren, sollen – um sich und andere zu schützen – die Gesichtsmaske tragen.»
Laut BAG kann aus dieser Vorgabe nicht ein grundsätzliches Rauchverbot abgeleitet werden, «auch weil davon auszugehen ist, dass sich die Raucherinnen und Raucher dann am Terrassenrand zusammenfinden würden, unter Durchmischung der Gästegruppen.»
Besteht hingegen der Grund des Restaurationsbesuchs hauptsächlich darin, während des Besuchs über einen längeren Zeitraum gemeinsam zu rauchen, wie dies in Shisha-Bars in der Regel der Fall ist, ist laut BAG von einem Verbot des Rauchens auszugehen.
Wie die Kantone mit dieser Regel umgehen, ist noch unklar. Denkbar wäre es, die Shisha-Raucher wie die «normalen» Raucher die Maske wieder anziehen und sie nicht dauernd unten lassen. Wir gehen davon aus, dass Basel-Stadt diese Regelung pragmatisch umsetzt.
- Hohe Bussen: Österreich führt strenges Rauchverbot ein
- Dicke Luft in Jordanien wegen Shisha-Verbots
- Shisha-Bars: Sind Rauchverbote rassistisch?

Dossiers: Pandemie | Rauchverbot
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