Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.
13.05.2021
Höchstbezugsdauer neu bei 24 Monaten
Bundesrat weitet Kurzarbeit aus
Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung wird von 18 auf 24 Monate erhöht. Damit will der Bundesrat erreichen, dass möglichst wenige Kündigungen per Ende August ausgesprochen werden.
sda. «Wichtig ist, möglichst geordnet aus dieser Situation herauszukommen», sagte Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin vor den Medien in Bern. Mit der Verlängerung der Kurzarbeit kommt der Bundesrat Forderungen aus dem Parlament und der Wirtschaft nach.
Angesichts der prekären finanziellen Situation vieler Betriebe setzten sich beispielsweise die Tourismusverbände für eine Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung um weitere sechs Monate ein. Auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) forderte diesen Schritt.
«Die Gastronomie, aber auch der Tourismus brauchen Zeit, um das Gleichgewicht zu finden», sagte Parmelin. Der Bundesrat wolle den meistbetroffenen Unternehmen die Möglichkeit bieten, die Übergangsphase gut zu meistern. Die Wirtschaft solle so wieder in ruhigeres Fahrwasser kommen.
Zurück zur Unternehmensverantwortung
Der Bundesrat hatte vom Parlament im revidierten Covid-19-Gesetz die Kompetenz erhalten, die Kurzarbeitsentschädigungen von 18 auf 24 Monate zu verlängern, sollte dies aufgrund der anhaltenden Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen des Wirtschaftslebens notwendig sein.
Nun hat die Regierung diesen Schritt vollzogen. Die Covid-19-Verordnung zur Arbeitslosenversicherung wurde entsprechend angepasst. Letztmals wurde die Kurzarbeitsbestätigung während der Finanzkrise im Jahr 2009 auf 24 Monate erhöht.
Zusätzlich zur Erhöhung der Höchstbezugsdauer sieht der Bundesrat vor, das summarische Verfahren bei der Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigungen erneut um drei Monate bis Ende September 2021 zu verlängern.
Weitere Massnahmen der entsprechenden Covid-Verordnung sind bis Ende Juni befristet. Ob auch diese aufgrund pandemiebedingter wirtschaftlicher Einschränkungen verlängert werden müssen, wird der Bundesrat gemäss eigenen Angaben im Juni entscheiden.
Das übergeordnete Ziel des Bundesrats sei, dass die Unternehmen «so rasch wie möglich die finanzielle Autonomie zurückgewinnen», sagte Parmelin. Die Rückkehr zur Unternehmensverantwortung sei wichtig. Die wirtschaftliche Unterstützung des Bundes werde mit den Öffnungen nach und nach weniger werden und dann irgendwann aufhören. «Wir steigen aber nicht Knall auf Fall aus.»
- Rückwirkende Voranmeldung bis Ende April beantragen!
- Kampf um die Feriengelder bei der Kurzarbeit
- Kurzarbeit – Geschäftsverkehr mit Arbeitslosenkassen
Dossiers: Pandemie | Sozialversicherungen
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=7911
Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!