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26.05.2021
«Falsche Anreize für junge Menschen»
Berufsbildner warnen vor staatlichem Mindestlohn
In einem Offenen Brief warnen 20 Berufsbildner*innen und Ausbildungsbetriebe vor falschen Anreizen für junge Menschen. Ein staatlicher Mindestlohn werte die Berufsbildung ab!
Basel, 25. Mai 2021
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Ausbildung junger Menschen ist unsere Berufung. Wir engagieren uns Tag für Tag mit grosser Freude, damit junge Menschen erfolgreich ihren Berufsabschluss schaffen und auf einer soliden Basis in die Berufswelt starten können. Eine Basis, auf der sie sich im Verlauf ihres Berufslebens weiterentwickeln können.
Personen mit einem Berufsabschluss verdienen deutlich mehr als Personen ohne Ausbildung oder Hilfskräfte. Das ist sinnvoll. Die Berufslehre muss mehr wert sein, damit möglichst viele junge Menschen diesen soliden Berufsweg einschlagen.
Deshalb blicken wir mit Sorge auf den 13. Juni 2021. Dann stimmt Basel-Stadt über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 23 Franken pro Stunde ab. Dieser ist für alle gleich – unabhängig davon, in welcher Branche man arbeitet und ob man eine Ausbildung hat.
Wenn in vielen Branchen die Löhne für Ungelernte und Hilfskräfte auf das Niveau von ausgebildeten Berufsleuten angehoben werden, dann kommt dies einer Abwertung der Berufsausbildung gleich.
Aus der täglichen Arbeit wissen wir, dass es nicht immer ganz einfach ist, junge Menschen für eine mehrjährige Ausbildung zu motivieren. Diese ist anspruchsvoll und der Lohn während der Lehrzeit ist bescheiden.
Es wäre ein völlig falscher Anreiz, wenn junge Menschen auch ohne Ausbildung gleich viel wie Gelernte verdienen würden. Wir müssen die Attraktivität der Berufsbildung erhöhen und nicht verringern. Wir brauchen dringend gut ausgebildete, junge Fachkräfte.
Das System der Mindestlöhne – die im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen sozialpartnerschaftlich ausgehandelt werden und auf die jeweilige Branche sowie die Qualifikationen der Mitarbeitenden abgestimmt sind – hat sich bewährt. Dieses würde nicht nur mit der Initiative, sondern auch mit dem Gegenvorschlag unter Druck kommen.
Das Mindestlohngesetz könnte vom Parlament jederzeit angepasst werden. Dies würde zu einer unsicheren Situation für alle betroffenen Wirtschaftszweige führen.
Wir sollten unser erfolgreiches Berufsbildungssystem und die Sozialpartnerschaft nicht aufs Spiel setzen.
Freundliche Grüsse
Martina Stäger, Chefexpertin Floristin EFZ
Ruedi Spillmann, Eigentümer, Restaurant Weiherhof
Daniel Fankhauser, Geschäftsleitung, Hotel Wettstein
Thomas Schori, Inhaber Marcel Fischer AG
Julia Kneier-Hildebrand, Geschäftsführerin Drogerie Hildebrand
Marcel Mayrhofer, Inhaber menge-mooler
Serge van Egmond, Inhaber Blumen Dufour AG
Philipp Henz, Geschäftsführer Heinrich Schmid AG, Nachwuchs-förderung MMVBS
Esther Brühwiler, Direktorin Hotel Basel
Beatrice Hintermeister, Inhaberin Eschbach-Kopprio AG
Alexandre Kaden, Pächter Safran Zunft Basel
Michel Andres, Mitinhaber Andres Ziörjen GmbH, ÜK-Leiter
Didier Anderauer, Geschäftsleitung, Howett AG
Caterine Paone, Inhaberin Haar Gallery
Raphael Wyniger, Inhaber Der Teufelhof Basel
Christof Spaltenstein, Chefexperte QV Malermeisterverband BS
Marc Guthauser, Geschäftsführer Hans Imbach AG
Gino Gatto, Inhaber Coiffure Gino
Urs Ziörjen, Inhaber Andres Ziörjen GmbH
Nicolas Kaiser, Inhaber Kaiser & Kaiser dipl. Malermeister AG
- Die Totengräber der Sozialpartnerschaft
- Staatlicher Mindestlohn mit gravierenden Nebenwirkungen
- Wie staatliche Mindestlöhne den Big Mac verteuern
Dossiers: Arbeitsrecht | Berufsbildung
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