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18.11.2021
Müssen Härtefallgelder zurückbezahlt werden?
Risiken bei einem Gewinn im Jahr 2021
Gemäss Vorgaben des Bundes müssen Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz 2018/2019 von über 5 Millionen Franken, die 2021 einen Gewinn erzielen, Rückzahlungen von Härtefallgeldern leisten. Dabei kann ein im Jahr 2020 entstandener, steuerlich massgebender Verlust abgezogen werden.
Einige Kantone entscheiden im Sinne der Gleichbehandlung, dass diese Bestimmungen auch für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 5 Millionen Franken anzuwenden sind. Zurzeit sieht es so aus, dass der einzige Spielraum in der Frist der Rückzahlbarkeit liegt.
Sollten diese Regeln tatsächlich auch bei kleinen Unternehmen zur Anwendung gelangen, entstünden schwierige Situationen. Den Betrieben würde lebenswichtige Liquidität entzogen.
Zudem bestehen noch Unsicherheiten bei der Gewinnermittlung. Was ist beispielsweise mit den Unternehmerlöhnen? Zählt die Erwerbsersatzentschädigung auch zum Gewinn? Werden Personengesellschaften gleichbehandelt wie Kapitalgesellschaften?
Falls Sie 2021 voraussichtlich einen Gewinn erzielen werden, empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit Ihrem Treuhänder zu besprechen. Für Basel-Stadt rechnen wir mit weiteren Informationen im Dezember.
Nachtrag vom 7. Dezember 2021: Das WSU Basel-Stadt will den Bezügern im Laufe des Monats eine Abrechnung zukommen lassen. Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken müssen Unterstützungsgelder zurückzahlen, wenn sie 2020 und 2021 zusammengerechnet einen Gewinn erzielen. Für kleinere Unternehmen wird das nach unseren Informationen nicht gelten. Die Finanzkontrolle des Kantons wird jedoch Kontrollen durchführen, um krasse Überkompensationen aufzuspüren.
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Dossiers: Kapitalbeschaffung | Pandemie
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