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23.11.2021
Strengere Corona-Massnahmen in Bayern
Clubs wieder zu, Sperrstunde 22 Uhr, Lockdown für Ungeimpfte
Bayern verschärft das Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die neuen Regeln treten am 24. November 2021 in Kraft und gelten zunächst mit Blick auf entsprechende Bundesvorgaben bis zum 15. Dezember 2021.
Neu gilt eine Kontaktbeschränkung Ungeimpfte. Sie sieht vor, dass bayernweit nur noch Treffen von maximal fünf ungeimpften Personen aus maximal zwei Haushalten möglich sind. Kinder unter 12 Jahren und Geimpfte werden für die Gesamtzahl der Personen und der Haushalte nicht mitgezählt.
Ausserdem gilt die 2G-Regel künftig auch für körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseurbetriebe und Nagelstudios. Auch in Hochschulen und vergleichbaren Einrichtungen wie Musik- und Fahrschulen soll der Zutritt nur noch für Geimpfte oder Genesene möglich sein.
Ausgenommen von der 2G-Regelung bleiben weiterhin der Handel sowie medizinische, therapeutische und pflegerische Dienstleistungen. Für den Handel gilt künftig jedoch eine Beschränkung auf eine Person pro 10 m².
Auch die 2G plus-Regel soll auf weitere Bereiche ausgeweitet werden: Der Zutritt zu Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen ist nur noch geimpften oder genesenen Personen gestattet, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen; ein Schnelltest ist hierfür ausreichend.
Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen dürfen zudem nur noch bei einer Auslastung von maximal 25 Prozent der möglichen Besucherzahlen stattfinden. Es gilt FFP2-Maskenpflicht. Auch in Freizeiteinrichtungen, wie beispielsweise in Bädern, Saunen, Seilbahnen oder Spielhallen, und Messen gilt künftig 2G plus.
In der Gastronomie bleibt es bei der 2G-Regel. Neu wird eine Sperrstunde um 22 Uhr eingeführt. Schankwirtschaften, Diskotheken, Clubs und Bordelle werden generell wieder geschlossen. Weihnachtsmärkte und sonstige Jahrmärkte werden abgesagt.
Schulen und Kindertagesstätten bleiben bayernweit geöffnet. In Schulen wird künftig jedoch beim Indoor-Sport eine Maskenpflicht gelten. Zudem wird das Testangebot ausgeweitet.
Bayern erlässt zudem eine Hotspot-Regelung für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 1000. Dann sind Freizeit-, Sport- oder Kulturveranstaltungen generell nicht mehr erlaubt.
Zudem werden die Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Beherbergungsstätten sowie Sport- und Kulturstätten geschlossen. Hochschulen dürfen ihre Vorlesungen und Seminare nur noch in digitaler Form anbieten. Für den Handel gilt dann eine Beschränkung auf eine Person pro 20 m².
Die Landesregierung hat angekündigt, in den kommenden Wochen die Kontrollen ausweiten und intensivieren.
Gastgewerbe reagiert fassungslos
Die Verschärfungen sorgen beim Branchenverband «Dehoga Bayern» für Unverständnis. «Die Entscheidungen sind nicht nachvollziehbar», so Präsidentin Angela Inselkammer. «Wir wissen aus dem letzten Jahr, dass Teilschliessungen und einseitige Lockdowns nicht wirkungsvoll sind», reagiert Inselkammer auf die Schliessung von Clubs und Bars sowie des kompletten Gastgewerbes in sogenannten Hotspots.
«Entweder ein harter Lockdown für alle oder Konzeptlösungen. Wir können absolut nicht nachvollziehen, warum das Gastgewerbe nun wieder die Sonderopferrolle zugewiesen bekommt. Die Schliessung sendet auch an die Mitarbeiter der Branche ein katastrophales Signal», so Inselkammer.
Auch die Rückkehr zum Inzidenzwert bei sogenannten Hotspots sei wenig nachvollziehbar. «Wenn die Inzidenz bei Kindern beispielsweise bei über 1000 sei, warum sollte man dann die Hotellerie und Gastronomie schliessen, fragt sich die Präsidentin.
Auch vor dem finanziellen Kollaps warnt Inselkammer: «Wir erwarten jetzt ein Sofortprogramm in Form von Umsatzentschädigungen sowie sofortige Steuerstundungen für die von der unverschuldeten Schliessung betroffenen Betriebe, um kurzfristig Liquidität zu erhalten.»
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Dossier: Pandemie
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