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21.01.2022
Situation der Nachtkultur nicht mehr tragbar
Ausstiegsszenarium und Unterstützung dringend
Der Bundesrat hat die geltenden Corona-Massnahmen verlängert. Das gilt auch für Zugangsbeschränkung «2Gplus» in Diskotheken und Tanzlokale, die bis Ende März weitergeführt wird. Obwohl wenigstens die Erhebung der Kontaktdaten per Montag, 25. Januar 2022 eingestellt wird, bleibt die Situation für die Nachtbetriebe sehr angespannt.
Die Verlängerung von «2Gplus» stellt die Schweizer Nachtkulturunternehmen vor grosse finanzielle Herausforderungen. Ohne zusätzliche Unterstützung droht ein Massensterben der Betriebe. Trotz dem Verständnis für die epidemiologische Situation wächst der Unmut in der Branche.
Der Umsatzverlust seit dem 16. Dezember 2021 beträgt gemäss einer Umfrage der Schweizer Bar- und Clubkommission SBCK durchschnittlich 61% bei Musik-Bars und bis zu 70% bei Eventlocations sowie Clubs.
«Zum Unmut trägt bei, dass es der Bundesrat weiterhin verpasst, Unterstützung und Massnahmen in Einklang zu bringen», sagt Alexander Bücheli von der SCBK. Es sei immer noch unklar, wie und welche Unterstützung die von 2Gplus betroffenen Unternehmen erhalten würden. «Als ob die Versprechen zu Beginn der Pandemie, man lasse die Unternehmen nicht im Stich, nichts mehr gelten», so Bücheli. Die Situation sei so für die Unternehmen nicht mehr tragbar.
Die SCBK fordert deshalb eine Strategie mit einem verlässlichen Ausstiegsszenario und eine differenziertere Auffassung von Risiko. «Die Jugend, die nachweislich nicht zur Risikogruppe zählt, könnte früher ein Stück Normalität zurückzugeben werden, in dem das Covid-Zertifikat erst ab einem gewissen Alter als obligatorisch erklärt wird oder zumindest der Zugang auf 3G erweitert wird», schreibt der Verband in einem Newsletter.
Eine wichtige Forderung der Nachtkulturunternehmer beinhaltet eine unbürokratische, nationale Hilfe: «Es kann nicht sein, dass der Standort dafür ausschlaggebend ist, ob ein Betrieb Unterstützung erhält», so Bücheli.
Ein wichtiges Anliegen ist zudem die Verlängerung der Rahmenfrist bei der Kurzarbeit auf 36 Monate und der maximalen Bezugsdauer bei der Kurzarbeitsentschädigung für 100%-Arbeitsentschädigung von vier auf sechs Monate.
Die Gestalterinnen und Gestalter des Schweizer Nachtlebens möchten dazu beitragen, dass die sozialen Kontakte in einem sicheren Rahmen stattfinden können. Nicht nur die Jugend braucht diese Treffpunkte. Dazu sind sie jedoch auf wirtschaftlich tragbare Rahmenbedingungen angewiesen: 2Gplus stellt keine solchen dar.
«Wichtiger denn je, braucht es endlich ein verlässliches Ausstiegsszenarium für eine Branche, deren Betrieb seit März 2020 massiv durch die Covid-Massnahmen eingeschränkt ist», fordert Bücheli.
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Dossiers: Nachtleben | Pandemie
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