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10.02.2022

Gastronomin nicht haftbar für Gäste vor dem Restaurant

Strafgericht: Wirtin hat nicht gegen Covid-Bestimmungen verstossen

Das Strafgericht Basel-Stadt hat gestern eine Basler Gastronomin freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, während des «Beizen-Lockdowns» im Jahr 2021 gegen die Covid-19-Verordnung verstossen zu haben.

Konkret hätten sich Personen vor ihrem Lokal versammelt und bei ihr im Take-Away erworbene Speisen und Getränke konsumiert. Diese Menschenansammlung hätte die Gastronomin verhindern müssen, so die Auffassung der Anklage.

Das Gericht folgte indes den Ausführungen der Verteidigung, die sich auf Rechtsgutachten von Prof. Dr. Kurt Seelmann stützte. Der Einzelrichter gelangt im (noch nicht rechtskräftigen) Urteil insbesondere zum Schluss, dass die Wirtin ein Schutzkonzept umgesetzt und ihre Gäste über die Hygiene-Regeln informiert habe. Zudem habe sie Personen angewiesen, nicht zu dicht zusammenzustehen.

Mit diesen Massnahmen ende die Verantwortung der Gastronomin. Sie habe alles unternommen, was in ihrer Macht gestanden sei. Es sei ihr auch nicht zumutbar gewesen, ihre Stammgäste zusätzlich bei der Polizei zu denunzieren.

Die Wirtin wurde im Gerichtsverfahren vom Wirteverband Basel-Stadt und von GastroSuisse unterstützt. «Wir freuen über diesen wegweisenden Entscheid. Der Verantwortung der Gastronomen werden klare Grenzen gesetzt», sagt Dr. Jascha Schneider-Marfels, Geschäftsführer des Wirteverbands Basel-Stadt und Rechtsanwalt der Freigesprochenen.


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