Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.
11.03.2022
Krieg in der Ukraine: Schweiz aktiviert «Schutzstatus S»
Geflüchtete dürfen einer Erwerbsarbeit nachgehen
Der Bundesrat hat entschieden, für Flüchtlinge aus der Ukraine der kollektiven «Schutzstatus S» zu aktivieren. Gut zwei Wochen nach der russischen Invasion sind bereits mehr als 2.5 Millionen Menschen geflüchtet. Die Versorgungslage in Nachbarstaaten ist zunehmend prekär. Der Bundesrat geht davon aus, dass bis zu 60'000 Personen in der Schweiz um Schutz ersuchen könnten.
Schutzsuchende aus der Ukraine, die ihre Heimat wegen des Kriegs verlassen mussten, erhalten in der Schweiz ab 12. März 2022 den Schutzstatus S. Das heisst, dass sie ohne Asylverfahren vorerst ein Jahr in der Schweiz bleiben, zur Schule gehen können und einer Erwerbsarbeit nachgehen dürfen. Ihr Aufenthalt kann bei Bedarf verlängert werden.
Die Einreise ist ohne Visum möglich. Auch können sich Geflüchtete aus der Ukraine im Schengenraum weiterhin frei bewegen, es besteht keine Bewilligungspflicht. Den S-Ausweis erhalten nicht nur Bürgerinnen und Bürger der Ukraine, sondern auch Personen aus Drittstaaten, die wegen des Krieges die Ukraine verlassen mussten.
Voraussetzung ist, dass sie eine gültige ukrainische Aufenthaltsberechtigung haben und nicht in ihr Heimatland zurückkehren können. Keinen Schutzstatus S gewährt die Schweiz Menschen, die den Schutzstatus bereits in einem EU-Land erhalten haben.
Bisher sind in der Schweiz 2100 Ukrainer vom Bund registriert worden. Wie viele eingereist und privat untergebracht sind, ist nicht bekannt.
Für die Erteilung des Schutzstatus S ist die Registrierung in einem Bundesasylzentrum nötig. Zeitgleich erfolgt eine Kantonszuweisung, welche den Bezug von Sozialhilfe ermöglicht. Bei der Zuweisung wird berücksichtigt, ob jemand bereits bei Verwandten oder Bekannten untergebracht ist oder soziale Netze in der Schweiz hat.
Ausstellung Ausweispapier S in Basel-Stadt
Schutzbedürftige aus der Ukraine, die nach der Registrierung in einem Bundesasylzentrum (in Basel: Freiburgerstrasse 50) dem Kanton Basel-Stadt zugewiesen werden, melden sich für die Ausstellung des Ausweispapiers S beim Migrationsamt Basel-Stadt (Spiegelgasse 12). Bis der biometrische Ausweis vorliegt, wird ein Ersatzpapier ausgehändigt.
Für die Unterstützung der Schutzbedürftigen ist die Sozialhilfe Basel zuständig (Klybeckstrasse 15). Sozialhilfeunterstützung deckt den Grundbedarf für den Lebensunterhalt (Lebensmittel, Hygieneartikel, Kleidung, Kosten Gesundheitsversorgung) sowie situationsbedingte Leistungen ab. Bei Bedarf wird eine Unterkunft zur Verfügung gestellt.
Unterkunft in Basel-Stadt
Der Kanton Basel-Stadt ist dabei, zusätzliche Unterbringungsplätze zu schaffen. Für die nächsten Wochen stehen in den kantonalen Strukturen 150 freie Plätze zur Verfügung, weitere 180 sind in Vorbereitung.
Das zivilgesellschaftliche Engagement ist beeindruckend. Bei GGG Benevol sind bereits über 200 Angebote von Privaten eingegangen, die bereit sind, Menschen aus der Ukraine für eine gewisse Zeit bei sich zu beherbergen. Die Sozialhilfe konnte auch verschiedene Angebote von Hotels und Hauseigentümern zur Prüfung entgegennehmen.
Für den Notfall steht für die Erstaufnahme eine unterirdische Anlage mit 100 Plätzen bereit. Diese Unterbringung soll nur im Notfall und nach Möglichkeit für eine kurze Übergangszeit genutzt werden.
Wer helfen will
Private, die Ukraine-Flüchtlingen Wohnungen oder Zimmer zur Verfügung stellen möchten, können sich bei «Gastfamilien für Flüchtlinge GGG – Unterkunft Ukraine» (Telefon 075 413 99 65) melden. Weitere Informationen finden Sie auf ggg-benevol.ch.
Private, die Hotelzimmer, leere Wohnungen oder Liegenschaften anbieten können, melden sich bitte bei der Sozialhilfe Basel, Abteilung Immobilien/Wohnen/Logistik (dieter.stark@bs.ch).
Freiwillige, die Ukraine-Flüchtlinge nach ihrer Ankunft unterstützen möchten, können sich über fff-basel.ch an die «Koordinationsstelle Freiwillige für Flüchtlinge» des SRK Basel wenden.
Für die Unterstützung von Notleidenden in der Ukraine oder den Nachbarländern wird empfohlen, Hilfswerke mit einem Netzwerk vor Ort zu unterstützen oder die Glückskette zu berücksichtigen.
- Krieg in der Ukraine gefährdet touristische Erholung
- Arbeitskräfte aus Kroatien werden EU-Bürgern gleichgestellt
- Lehrgang Riesco für anerkannte Flüchtlinge hat sich bewährt
Dossier: Ausländerrecht
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=8280
Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!