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17.03.2022
Ukrainische Flüchtlinge dürfen arbeiten
Schutzstatus S ermöglicht unkomplizierte Beschäftigung
Laufend treffen in der Schweiz ukrainische Flüchtende ein. Bis Ende Juni rechnet der Bundesrat mit bis zu 50’000 Menschen aus der Ukraine. Der Bundesrat hat daher beschlossen, dass diese Menschen den Schutzstatus S erhalten. Damit ist der vollständige Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt und auch zur Schule gewährleistet. GastroSuisse begrüsst diesen Entscheid, denn das Gastgewerbe steht seit jeher ein für grenzüberschreitende Gastfreundschaft, Gemeinsinn und ein friedliches Zusammenleben.
Schön wäre nun, wenn Flüchtende auch im Gastgewerbe eine Anstellung finden, zumal gemäss Amstat in der Gastronomie im Februar 7314 Stellen offen waren. Die Rahmenbedingungen dafür hat der Bundesrat mit seinem Entscheid geschaffen. Mit dem Status S können Ukraine-Flüchtende jetzt nämlich unmittelbar einer Erwerbstätigkeit nachgehen, was ihnen eine finanzielle Unabhängigkeit ermöglicht.
Auf Verordnungsebene hat der Bundesrat hierfür in einzelnen Punkten Anpassungen an dem im Asylgesetz definierten Schutzstatus S beschlossen. So wird für Betroffene mit diesem Status die Wartefrist von drei Monaten für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit aufgehoben (Art. 53 Abs. 1 VZAE). Der Bundesrat erlaubt ihnen auch die selbständige Erwerbstätigkeit, sofern die Voraussetzungen von Art. 19 lit. b und c des Ausländer- und Integrationsgesetztes AIG erfüllt sind (Art. 53 Abs. 2 VZAE). Diese Bewilligung kann ebenfalls ohne Wartefrist erteilt werden, sobald der Status S gewährt ist.
Die Bewilligung wird vom Kanton erteilt. Das Gesuch ist durch den Arbeitgeber zu stellen. Gemäss Art. 30 Abs. 1 AIG kann zudem von den üblichen Zulassungsvoraussetzungen (Art. 18–29 AIG) abgewichen werden, was auch getan wurde. So werden bei Schutzbedürftigen zum Schutz vor Missbrauch und Sozialdumping lediglich die Lohn- und Arbeitsbedingungen geprüft (Art. 53 Abs. 1 VZAE).
Campax ruft zur Aufnahme von Ukraine-Flüchtlingen auf
Gerne weisen wir noch auf die Solidaritätsaktion für Flüchtende aus der Ukraine «Menschen in Not beherbergen» hin. Dahinter steckt die Bürgerbewegung Campax, die ein Register für alle verfügbaren Betten der nicht privaten Unterkünfte (Hotels) lanciert hat. Auf deren Plattform campax.org können Betriebe verfügbare Betten eintragen. Nicht-private Anbieter werden vom Bund pro Tag entschädigt. Die Tarife sind auf der Internetseite aufgeführt. Ein herzliches Dankeschön allen, die sich für die Flüchtenden einsetzen!
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Dossier: Ausländerrecht
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