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18.08.2022

Ja zu einer nachhaltigen Sicherung der AHV

Parolen von GastroSuisse zu den Abstimmungsvorlagen

GastroSuisse unterstützt die Reform AHV 21. Die Vorlage stabilisiert die Altersvorsorge. Dagegen lehnt der Branchenverband die Massentierhaltungsinitiative ab, welche die Lebensmittel zur Unzeit verteuert.

Der Vorstand von GastroSuisse hat die Parolen zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 25. September 2022 gefasst. Er empfiehlt seinen Mitgliedern eine Annahme der Reform AHV 21 und des Verrechnungssteuergesetzes. Die Massentierhaltungsinitiative lehnt GastroSuisse entschieden ab.

Strukturelle Reformen in der Altersvorsorge sind überfällig

Die Reform AHV 21 soll die finanzielle Lage der AHV stabilisieren und das Leistungsniveau in der AHV erhalten. Ohne strukturelle Anpassungen steuert die AHV bis ins Jahr 2050 einem kumulierten Defizit von über 260 Milliarden Schweizer Franken entgegen.

GastroSuisse anerkennt den dringenden Handlungsbedarf und unterstützt die Reform AHV 21 trotz Mehrkosten für die Wirtschaft. «Eine Ablehnung der AHV-Reform gefährdet die Renten der zukünftigen Generationen. In der aktuellen Lage wäre es nicht verantwortungsvoll, zugunsten von Maximalforderungen gegen diesen austarierten Kompromiss zu opponieren», konstatiert Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse und Hotelier von Kandersteg.

Massentierhaltungsinitiative verteuert gastgewerbliche Leistungen

Gastgewerbliche Unternehmerinnen und Unternehmer kämpfen infolge steigender Waren- und Energiekosten mit sinkenden Margen. Die Massentierhaltungsinitiative würde mit ihren Regulierungen und Importhindernissen eine weitere Verteuerung tierischer Produkte verursachen. Dadurch verschärft die Volksinitiative die aktuelle Notlage. Solche Zusatzkosten würden zwangsläufig den Gästen
weiterverrechnet werden.

«Die Unternehmen der Lebensmittelbranchen müssen ihre Preise bereits wegen der allgemeinen Inflation erhöhen. Das Gastgewerbe kann weitere Teuerungen momentan schwer verkraften», bilanziert Platzer.

Obligationen attraktiver gestalten

Bei einer Annahme der Verrechnungssteuergesetzreform profitiert die Schweiz langfristig von attraktiveren Konditionen bei der Fremdkapitalgewinnung. Von der Verrechnungssteuer befreite Zinserträge der Obligationen vereinfachen den Zugang zu günstigeren Finanzierungen. Die anhaltende Tiefzinsphase hat Obligationen unattraktiv gemacht. Die Verrechnungssteuerreform gibt Gegensteuer und trägt zur Diversifikation der Finanzierungsmittel bei. Davon profitieren die Pensionskassen und ihre
Versicherten.


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