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30.08.2022

Lenkungs- und Förderabgaben aussetzen!

Wie der hohe Strompreis abgefedert werden könnte

Der Gebührentarif der IWB für den Anschluss und die Nutzung des Netzes für elektrische Energie und für die elektrische Energie steigt für das kommende Jahr um 12 bis 15 Prozent an. Dies hat der Basler Regierungsrat angekündigt. Zur Entlastung der privaten Haushalte und der KMU-Wirtschaft fordert der Gewerbeverband Basel-Stadt die vorübergehende Aussetzung der Lenkungs- sowie der Förderabgabe. Zudem sind weitere Massnahmen auf Bundesebene nötig, um die Unternehmen, welche den Strom im offensichtlich nicht funktionierenden Strommarkt beziehen, zu entlasten.

Der Basler Regierungsrat hat die Anpassung des Gebührentarifs der IWB für den Anschluss und die Nutzung des Netzes für elektrische Energie und für die elektrische Energie genehmigt. Der Gebührentarif, der am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, steigt für Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung um durchschnittlich 12 bis 15 Prozent bezogen auf den Gesamttarif an.

Grund dafür sind die steigenden Preise im Strommarkt. Rund ein Drittel dieser Erhöhung entfallen auf den Bereich Netz und zwei Drittel auf den Bereich Beschaffung und Produktion, wie es in der Medienmitteilung heisst. Damit steigen die Stromkosten für Haushalte und KMU in der Grundversorgung erwartungsgemäss stark an. Der Gewerbeverband erachtet daher eine vorübergehende Aussetzung der Lenkungs- und Förderabgabe als zielführende Lösung zur Entlastung der privaten Haushalte und der KMU-Wirtschaft.

Hoher Strompreis lenkt genug

Die Lenkungsabgabe, durch die seit 1998 ein Fixbetrag zwischen 3.1 und 6 Rappen pro Kilowattstunde Stromverbrauch zusätzlich an den Staat bezahlt werden muss, soll einen finanziellen Anreiz zum sparsamen Umgang mit Strom setzen. Eine Aussetzung dieser Abgabe ist zielführend, weil der hohe Strompreis die Konsumentinnen und Konsumenten genug lenkt.

Die Lenkungsabgabe belastet insbesondere Unternehmen mit grossem Stromverbrauch und tiefer Lohnsumme (z.B. Bäckereien, Gastronomie) und stellt aufgrund der zeitlich verzögerten Rückzahlung auch für die Bevölkerung eine weitere, unnötige finanzielle Belastung dar.

Auch die Aussetzung der Förderabgabe, welche 9 bis 12 Prozent der Netzkosten in der Stromrechnung beträgt, erachtet der Gewerbeverband als notwendige Massnahme zur Entlastung der Haushalte und KMU, weil die Erhöhung des Gebührentarifs auch durch die höheren Netzkosten verursacht wird.

Weitere Massnahmen auf Bundesebene nötig

Dem Gewerbeverband Basel-Stadt ist bewusst, dass die Aussetzung der Lenkungs- und der Förderabgabe in erster Linie der Entlastung der Bevölkerung und der KMU in der Grundversorgung dient.

Für grössere Unternehmen, die ihren Strom nicht mehr über die Grundversorgung beziehen und sich aufgrund des nicht funktionierenden Marktes mit 10- bis 15-fach höheren Strompreisen konfrontiert sehen, sind weitere Massnahmen auf Bundesebene nötig.

Dossier: Energie
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=8502


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