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31.03.2023
FDP fordert längere Ladenöffnungszeiten
Anpassung an technologische Entwicklung und Mediterranisierung
Die Basler FDP hat kein Verständnis dafür, dass innovative und kundenfreundliche Weiterentwicklungen der Einkaufsmöglichkeiten durch veraltete Regulierung abgewürgt werden. Ein Fall von unbedienten Quartierläden, deren Öffnungszeiten beschränkt werden mussten, ist ein aktuelles Beispiel dafür, wie mit bürokratischen Regeln Innovation verhindert wird. Die FDP wird in der April-Sitzung des Grossen Rats eine Motion einreichen, um die Regeln bezüglich Ladenöffnungszeiten diesbezüglich flexibler zu gestalten.
Seit Dezember 2021 gibt es in Basel-Stadt die Quartierläden von Bioflix. Diese innovativen Verkaufsläden basieren auf dem Prinzip der Selbstbedienung; sie sind unbedient, die Kundinnen und Kunden erhalten Zugang zum Laden mittels Registrierung und QR-Code.
Mittlerweile gibt es zwei Läden, einen an der Lothringerstrasse und einen am Spalenring. Die Start-Up-Unternehmer legen dabei besonderen Wert auf Nachhaltigkeit: im Sortiment sind vor allem Produkte von Bauern und Bäuerinnen sowie Produzentinnen und Produzenten aus der Region vorzufinden.
Anfänglich durften die Bioflix-Läden 24 Stunden geöffnet haben, auch an Feiertagen. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit sieht jedoch neuerdings einen Konflikt mit dem Ruhetags- und Ladenschlussgesetz (RLG). Verkaufslokale dürfen im Grundsatz nur bis 22 Uhr geöffnet haben, Bewilligungen sind nur zeitlich begrenzt zu vergeben.
Bei dieser Regelung geht es um die Wahrung der öffentlichen Ruhe und Ordnung, nicht aber um den Schutz von Arbeitnehmerinteressen. Deshalb dürfen die Bioflix-Läden zukünftig nur noch bis 22 Uhr geöffnet haben. Was in anderen Städten bereits möglich ist, entsprechend genutzt wird und grossen Zuspruch findet, wie man an Beispielen in Zürich und in Bürglen TG sieht, ist in Basel-Stadt mit diesem Gesetz leider unmöglich.
Die Basler FDP ist überzeugt, dass die Zukunft des Einkaufens digitalisiert, einfach und lokal ist – genau wie die Bioflix-Läden. Es ist ein grosser Vorteil für Arbeitnehmer, insbesondere für Schichtarbeitende, ausserhalb der regulären Öffnungszeiten einkaufen zu können. Zudem entspricht es dem anhaltenden Trend zur Mediterranisierung.
Da die Läden unbedient sind, kommt es dabei zu keinem Konflikt mit dem Arbeitsgesetz. Eine gezielte Reform der bestehenden Regeln steht deshalb auch im Einklang mit Volksentscheiden der letzten Jahre, die eine generelle Ausweitung der Ladenöffnungszeiten abgelehnt haben.
Einkaufen in geschlossenen Räumen generiert in der Regel auch keinen grossen Lärm. «Deshalb sind wir überzeugt, dass es hierbei zu keiner Ruhestörung für die Anwohnenden kommt», so die FDP in einer Mitteilung.
Generell sollen regulatorische Hürden für Start-Up-Unternehmen möglichst geringgehalten werden. Die FDP wird deshalb in der kommenden Grossratssitzung im April eine Motion einreichen, die das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz so reformieren will, dass flexiblere Ladenöffnungszeiten in Fällen, wo der Arbeitnehmerschutz nicht betroffen ist, so rasch wie möglich eingeführt werden können.
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Dossier: Detailhandel
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