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01.12.2023
Stellenmeldepflicht gilt künftig für weniger Jobs
Verschiedene Berufe nicht mehr meldepflichtig
Die Zahl der Berufe, für die eine Stellenmeldepflicht gilt, nimmt weiter ab. Nicht mehr meldepflichtig sind 2024 unter anderem Stellenausschreibungen für Reinigungspersonal und Servicekräfte. Wirtschaftsminister Guy Parmelin hat die entsprechende Liste bestätigt.
sda. Im kommenden Jahr werden damit noch 3.2 Prozent der Erwerbstätigen in Berufen arbeiten, die der Pflicht unterstellt sind, wie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) mitteilte.
Damit setzt sich ein rückläufiger Trend fort: Im laufenden Jahr arbeiteten 8.2 Prozent der Erwerbstätigen in Bereichen mit Stellenmeldepflicht, 2022 lag der Anteil noch bei 19.9 Prozent.
Weiterhin der Meldepflicht unterstehen etwa Stellen für Hilfsarbeitskräfte auf dem Bau. Diese sind mit rund 73'500 Erwerbstätigen die grösste entsprechende Berufsgruppe.
In die Liste aufgenommen wird ein Beruf, sobald die Arbeitslosenquote dort bei mindestens 5 Prozent liegt. Die Meldepflicht ist eine der Massnahmen, mit denen das Parlament die 2014 von Volk und Ständen angenommene Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» der SVP auf Gesetzesstufe umsetzte. Damit müssen Betriebe offene Stellen den Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden. Ziel ist, das Potenzial an inländischen Arbeitskräften besser auszuschöpfen.
Gastgewerbliche Berufe
Konkret sind im Jahr 2024 die folgenden gastgewerblichen Berufe nicht mehr meldepflichtig:
• Chef de Rang
• Chef de Service
• Bereichsleiter Restauration
• Servicehilfskraft
• Reinigungspersonal / Casseroliers
Weiterhin meldepflichtig bleiben gemäss Seco:
• Chef de Réception
• Kommunikationsfachleute
• Hotelsekretär
• Hotelrezeptionist
• Concierge d'hôtel
• Hilfskoch
• Hilfskraft Nahrungsmittelzubereitung (z.B. Fast Food, Pizzaiolo)
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Dossier: Ausländerrecht
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