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20.12.2023
No-Shows verursachen grossen Schaden
Es braucht griffige Massnahmen gegen leerbleibende Tische
Die Zahl von Gästen, die trotz Reservation nicht erscheinen oder sehr kurzfristig absagen, nimmt seit Jahren zu. Gastronominnen und Gastronomen sind gezwungen, Gegenmassnahmen zu ergreifen.
No-Shows sind ein Ärgernis. Es gibt sogar nachweislich Leute, die an mehreren Orten gleichzeitig reservieren und dann spontan entscheiden, welches Lokal sie gerade bevorzugen – ohne bei den anderen Restaurants abzusagen.
Ein Vierertisch, der wegen Nichterscheinens oder zu später Annullierung unbesetzt bleibt, führt schnell zu einem Schaden von mehreren Hundert Franken. Auf das Jahr hochgerechnet, gehen einem Betrieb so schnell Einnahmen im hohen fünfstelligen Bereich verloren. Zudem entstehen Kosten durch unpassende Personalplanung oder falsche Lebensmitteleinkäufe.
Rechtlich ist die Situation klar: Wer einen Tisch reserviert, schliesst einen Bewirtungsvertrag ab. Wer die Reservation nicht wahrnimmt oder zu spät abgesagt, wird schadenersatzpflichtig.
Das Phänomen hat solche Ausmasse angenommen, dass die Betriebe gezwungen sind, sich besser gegen No-Shows zu wappnen. Viele sind dazu übergegangen, bei der Reservation nach einer Kreditkartennummer zu fragen. Das erhöht die Verbindlichkeit und ist eine Voraussetzung, um unkompliziert Gebühren zu erheben, falls die Gäste nicht erscheinen oder zu spät absagen.
Die Hinterlegung einer gültigen Kreditkarte reicht leider nicht: Restaurants werden wohl künftig in weit mehr Fällen als heute tatsächlich eine Stornierungs- oder No-Show-Gebühr einkassieren müssen. Oder sie werden eine Vorauszahlung verlangen, die verfällt, wenn die Gäste nicht erscheinen oder spät absagen. In anderen Ländern hat sich diese Praxis reibungslos durchgesetzt.
Natürlich muss jeder Gastronom selbst entscheiden, welche Zahlungs- und Annullationsbedingungen er durchsetzt. Je nach Kategorie, Grösse und Lage des Betriebs wird die Einschätzung unterschiedlich ausfallen.
Im Fine-Dining-Segment mit langen Aufenthaltsdauern und Pro-Kopf-Ausgaben im deutlich dreistelligen Bereich wird man mit dem Thema anders umgehen als in einer Pizzeria mit vielen Passanten. Wo die Gäste einen Besuch lange im Voraus planen und wo es wenig Laufkundschaft gibt, ist es besonders schwierig, Tische doch noch zu verkaufen.
Zu den Massnahmen gegen No-Shows kann es vor allem im oberen Preissegment auch gehören, die Gäste im Vorfeld ihres Besuchs per Mail oder Telefon zu kontaktieren, um auf die Verbindlichkeit der Reservierung hinzuweisen (natürlich verpackt in ein «wir freuen uns»).
Die Besteller von Banketten sind es gewohnt, allgemeine Geschäftsbedingungen zu akzeptieren, in welchen auch die Stornierung geregelt ist. Das wird vermehrt auch bei Individualgästen Anwendung finden müssen. Natürlich mit dem nötigen Fingerspitzengefühl: Schliesslich kann jeder in die Situation geraten, eine Reservation nicht wahrnehmen zu können – wegen fehlendem Babysitter, plötzlichen Zahnschmerzen oder einer dringenden Verpflichtung. Es darf aber im Normalfall nicht sein, dass erst gleichentags oder am Tag zuvor abgesagt wird!
Selbstverständlich pflegen wir in der Gastronomie den Servicegedanken. Was leerbleibende Tische angeht, können wir es uns jedoch nicht leisten, den Schaden selbst zu tragen – oder über die Preiskalkulation auf andere Gäste abzuwälzen, die sich korrekt verhalten.
Liebe Gäste, wir bitten Sie um Verständnis und rufen dazu auf, Reservationen unbedingt einzuhalten. Je früher Sie uns eine Änderung der Personenzahl oder eine Absage mitteilen, desto besser können wir reagieren und den Schaden in Grenzen halten. Das ist fair gegenüber den Restaurantbetreibern und auch gegenüber Gästen, die eine entstehende Lücke vielleicht doch noch füllen.
Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt
- No-Shows: Rechtliche Aspekte und praktische Tipps
- Basel Tourismus: Verfügbare Tische online anbieten
- Online-Tischreservierung: Werden Restaurants bald abhängig?
Dossiers: Gastronomie | Marketing
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=9029
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