Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.
23.03.2024
Probleme beim Verkauf einer Restaurant-GmbH?
Verstösse gegen Verwendungsbeschränkungen vermeiden
Ein Gastronom verkauft die Betriebsgesellschaft (GmbH) seines Restaurants. Was muss er tun, damit er erhaltene Covid-Härtefallentschädigungen nicht zurückzahlen muss?
Der Verkauf von Stammanteilen einer GmbH an und für sich stellt keine Verletzung einer Verwendungsbeschränkung dar, sofern sichergestellt ist, dass die Verpflichtungen aus den Härtefallanträgen vollständig auf den Käufer übergehen. Das Gesellschaftsvermögen bleibt unangetastet. Vergleichbares gilt für allfällig noch bestehende Covid-Kredite.
Der Käufer sollte aber unbedingt schriftlich über den Inhalt der Verwendungsbeschränkungen informiert werden. Diese sind teilweise abstrakt gehalten. Zu beachten ist im Zusammenhang mit juristischen Personen insbesondere, dass die nachfolgenden Handlungen drei Jahre lang untersagt sind:
- Darlehen an Gesellschafter/Aktionäre
- Rückzahlung von Darlehen an Gesellschafter/Aktionäre
- Ausschüttung einer Dividende (auch verdeckte Ausschüttungen)
- Rückerstattung von Kapitaleinlagen (auch verdeckte Rückerstattung)
- Liquidation
Gemäss inoffizieller Auffassung des Seco sollte auch die Geschäftstätigkeit während drei ganzen Jahren nach Erhalt der Härtefallentschädigungen nicht eingestellt werden. Die meisten Kantone interpretieren dies aber anders.
Achtung: Die kantonale Praxis ist nicht einheitlich. In den meisten Fällen sind Sie ab 2026 auf der sicheren Seite. Alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie zunächst Ihren Treuhänder oder den Rechtsdienst des Verbands.
- Rückzahlungen: Luzerner Wirte wehren sich
- Härtefall-Rückforderungen: Seco rudert etwas zurück
- Gastbetriebe müssen Covid-Härtefallgelder zurückzahlen
Dossier: Pandemie
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=9125
Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!