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30.08.2024
Bundesrat will keinen Sondersatz mehr
Tiefere Mehrwertsteuer für Hotels in Gefahr
Der Bundesrat will keinen Mehrwertsteuer-Sondersatz mehr für die Hotellerie. Er lehnt Forderungen aus dem Parlament nach einer weiteren Verlängerung über das Jahr 2027 hinaus ab.
sda. Den Sondersatz von 3.8 Prozent für Beherbergungsleistungen gibt es seit 1996. Eingeführt wurde er als vorübergehende Massnahme zur Stützung der kriselnden Hotelbranche. Inzwischen wurde der Sondersatz sechsmal verlängert, das letzte Mal bis 2027.
Der Bundesrat begründet sein Nein mit der positiven Entwicklung des Tourismus. Die Zahl der Logiernächte sei im vergangenen Jahr auf einen neuen Höchststand von fast 42 Millionen gestiegen, schreibt er in seiner Stellungnahme. Die Aussichten für den Tourismus seien zudem positiv.
Müssten Beherbergungsbetriebe Mehrwertsteuer nach Normalsatz – heute 8.1 Prozent – bezahlen, brächte das dem Bund zusätzliche 270 Millionen Franken im Jahr ein, schreibt der Bundesrat. Bei einer Verlängerung des Sondersatzes müsste dieser Betrag ab 2028 kompensiert werden.
Die Forderung, den Sondersatz zu verlängern, haben im Nationalrat Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) und im Ständerat Esther Friedli (SVP/SG) mit je einer Motion gestellt. In beiden Räten unterstützen Mitglieder von SVP, FDP und Mitte die Motionen. Als Nächstes entscheiden die beiden Kammern darüber.
Die Motionen werden mit der Planungssicherheit für die Hotelbetriebe begründet. Eine definitive Festlegung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen schaffe Planungssicherheit. Angesichts des Anteils an ausländischen Gästen sei der Tourismus eine Exportbranche, erbringe seine Leistungen aber im Inland.
- Reduzierter Mwst-Satz ist essenziell für die Beherbergung
- Tour Operators werden nur auf Schweizer Umsatz besteuert
- Mehrwertsteuer-Sondersatz für Hotels gilt bis 2027
Dossier: Mehrwertsteuer
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