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29.11.2024
Gericht kippt Mindestlöhne in Zürich und Winterthur
Kommunen haben keine entsprechende Kompetenz
Die im Juni 2023 von 69.4% der Stadtzürcher Bevölkerung angenommene Mindestlohn-Initiative, die einen Stundenlohn von mindestens 23.90 Franken ab 1. Januar 2024 vorgesehen hätte, kann vorerst nicht umgesetzt werden. Das Verwaltungsgericht hat einer Beschwerde des städtischen Gewerbeverbands stattgegeben.
Das Gericht entschied, dass die Stadt Zürich keine Kompetenz habe, einen Mindestlohn zu erlassen, da die kantonalen Gesetze dies ausschliessen. Eine Minderheit der Richter vertrat jedoch die Ansicht, dass ein kommunaler Mindestlohn möglich sei. Gemäss einem Bericht des Tages-Anzeigers plant die Stadt Zürich voraussichtlich, den Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Weder die Verfassung des Kantons Zürich noch das kantonale Sozialhilfegesetz geben den Gemeinden Raum, um zur Vermeidung von Armut in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse einzugreifen. Die Verordnungen zur Einführung eines Mindestlohns verstossen damit gegen kantonales Recht.
Die Verbände haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass Mindestlöhne primär Aufgabe der Sozialpartner, und kommunale Lösungen weder zulässig noch sinnvoll sind. Das Verwaltungsgericht teilt nun diese Meinung.
Umsetzung der Motion Ettlin
Bis Ende 2024 ist mit der Botschaft des Bundesrates zur Anpassung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen zu rechnen. Diese Gesetzesänderung, basierend auf der Motion Ettlin «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen», soll sicherstellen, dass die Mindestlohnregelungen in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen Vorrang vor kantonalen Bestimmungen haben.
Eine breite Allianz von Verbänden wird dieses Anliegen 2025 im Parlament aktiv vorantreiben. Der Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts ist dabei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Er unterstützt das Ziel, die Sozialpartnerschaft und die Bedeutung der Gesamtarbeitsverträge zu schützen, indem kantonale und kommunale Mindestlöhne nicht weiter an Einfluss gewinnen.
- Solothurner Kantonsrat lehnt Mindestlohn-Initiative klar ab
- Zürich und Winterthur beschliessen kommunale Mindestlöhne
- Zürich: Stadtparlament will Mindestlohn von 23.90 Franken
Dossier: Arbeitsrecht
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