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23.01.2025
Luzern: Kampf um zurückgeforderte Härtefallgelder
Kantonsrat soll Mindereinnahmen absegnen – offene Gerichtsfälle
Zahlreiche Luzerner Unternehmen erhielten Corona-Härtefallgelder, die als «à fonds perdu» gekennzeichnet waren. Dennoch kam es zu Rückforderungen. Nun verzichtet der Kanton Luzern aber auf einen Teil der umstrittenen Forderungen.
Bereits im Herbst 2024 entschied der Kantonsrat mit 85 zu 27 Stimmen und auf Antrag seiner Wirtschaftskommission, dass der Kanton auf Rückzahlungen der sogenannten «ersten Tranche» der Härtefallgelder verzichten soll.
Bei Gastro Luzern ist man sehr froh über diesen Entscheid. Der Verband konzentriert sich auf drei Muster-Gerichtsfälle, in denen unabhängig vom politischen Geschehen weitere Fragen zu den Rückforderungen des Kantons geklärt werden sollen. Noch ist unbekannt, wann mit einem Entscheid des Kantonsgerichts zu rechnen ist.
Der Kanton Luzern geht weiterhin davon aus, dass auf Rückforderungen von rund 23 Millionen Franken verzichtet wird, wobei etwa 16 Millionen den Bund und 7 Millionen Franken den Kanton betreffen. Diese Summe liegt in der Finanzkompetenz des Parlaments, das über ein entsprechendes Dekret schon bald entscheiden dürfte.
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Dossier: Pandemie
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