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18.04.2018

Basler Regierungsrat will Gastgewerbegesetz revidieren

Vernehmlassung zu verschiedenen Liberalisierungsschritten

Mit einer Teilrevision des Gastgewerbegesetzes sollen verschiedene Regelungen im Gastgewerbe aufgehoben werden. Der Basler Regierungsrat strebt Vereinfachungen und Erleichterungen vor allem in den Bereichen Anwesenheitspflicht, Fähigkeitsausweis und Betriebsbewilligungen für Kleinstbetriebe an. Er schickt entsprechende Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung.

Der Bewilligungsinhaber ist als verantwortliche Person verpflichtet, im Rahmen der üblichen Normalarbeitszeit resp. mindestens während den Hauptbetriebszeiten persönlich im Betrieb anwesend zu sein. Diese Anwesenheitspflicht soll aufgehoben werden.

Eine für die Führung eines Gastbetriebes notwendige Betriebsbewilligung wird unter gewissen Voraussetzungen entzogen oder verweigert, etwa wenn sich Betreibungen in bedeutendem Umfang anhäufen. Letztlich führt dies zur staatlichen Schliessung des Betriebes wegen finanzieller Belange, auch wenn sich der Betrieb sonst nichts hat zuschulden kommen lassen.

Gastronomen werden nach basel-städtischem Recht, was ihre finanziellen Belange betrifft, strenger kontrolliert als andere Berufsgruppen. «Diese Ungleichbehandlung gegenüber ähnlichen Berufsgruppen entspricht nicht einem liberalen Staatsverständnis», schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. Hier sei den Betreibern eine unternehmerische Selbstverantwortung zuzugestehen.

Heute können in Basel-Stadt Beherbergungs- und Restaurationsbetriebe nur mit «Wirtepatent» (Fähigkeitszeugnis) geführt werden. Die Regierung will dieses abschaffen, was dem Anliegen eines parlamentarischen Vorstosses (Anzug Thomas Gander, SP) entspricht.

Zudem sollen Kleinstbetriebe von der Bewilligungspflicht ausgenommen werden. Gemeint sind hier nicht wie bisher nur Lebensmittelläden, die nebenher Speisen oder Getränke zum Konsum an Ort und Stelle anbieten, sondern auch das Wirten im «Bagatellbereich». Solche Betriebe dürften gemäss Vorschlag der Regierung keinen Alkohol verkaufen und maximal 80m2 Gesamtfläche (innen und aussen) aufweisen.

Der Regierungsrat hat das Bau- und Verkehrsdepartement beauftragt, ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf der Liberalisierung des Gastgewerbegesetzes durchzuführen. Interessierte können sich bis zum 29. Juni 2018 vernehmen lassen.


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